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Die Arbeit befasst sich mit der Untersuchung des Zusammenwirkens der Bereiche des humanitaren Voelkerrechts und der Menschenrechte bezogen auf sogenannte targeted killings, also gezielten Toetungen von Mitgliedern nichtstaatlicher Kampfverbande durch einen Staat. Das targeted killing beruhrt einerseits das Recht auf Leben im Bereich der Menschenrechte und andererseits die Regeln zum Einsatz toedlicher Gewalt im humanitaren Voelkerrecht. Deshalb stellt es auch eine Schnittstelle der beiden Rechtsgebiete dar, deren Zusammenspiel noch immer nicht endgultig geklart ist. Hieran werden die Probleme der rechtlichen Einordnung von Massnahmen der internationalen Terrorismusbekampfung in den Rahmen des Voelkerrechts aufgezeigt. Koennen gezielte Toetungen von Mitgliedern internationaler terroristischer Organisationen durch einen Staat als legale Angriffsmittel nach dem Recht der bewaffneten Konflikte gelten? Oder sollten doch nur polizei- oder strafrechtliche Methoden und keine militarische Gewalt angewandt werden? Am Beispiel des targeted killing soll geklart werden, ob das bisherige System von Menschenrechten und humanitarem Voelkerrecht dem internationalen Terrorismus und seiner Bekampfung Grenzen aufweisen kann, ohne die Effektivitat der Bekampfung gravierend zu behindern.
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Die Arbeit befasst sich mit der Untersuchung des Zusammenwirkens der Bereiche des humanitaren Voelkerrechts und der Menschenrechte bezogen auf sogenannte targeted killings, also gezielten Toetungen von Mitgliedern nichtstaatlicher Kampfverbande durch einen Staat. Das targeted killing beruhrt einerseits das Recht auf Leben im Bereich der Menschenrechte und andererseits die Regeln zum Einsatz toedlicher Gewalt im humanitaren Voelkerrecht. Deshalb stellt es auch eine Schnittstelle der beiden Rechtsgebiete dar, deren Zusammenspiel noch immer nicht endgultig geklart ist. Hieran werden die Probleme der rechtlichen Einordnung von Massnahmen der internationalen Terrorismusbekampfung in den Rahmen des Voelkerrechts aufgezeigt. Koennen gezielte Toetungen von Mitgliedern internationaler terroristischer Organisationen durch einen Staat als legale Angriffsmittel nach dem Recht der bewaffneten Konflikte gelten? Oder sollten doch nur polizei- oder strafrechtliche Methoden und keine militarische Gewalt angewandt werden? Am Beispiel des targeted killing soll geklart werden, ob das bisherige System von Menschenrechten und humanitarem Voelkerrecht dem internationalen Terrorismus und seiner Bekampfung Grenzen aufweisen kann, ohne die Effektivitat der Bekampfung gravierend zu behindern.