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Durch eine Markenparodie macht sich der Parodist gleich einem Parasiten unbefugt den Aufmerksamkeits- und Werbeeffekt der fremden Marke zu Nutze, sei es zur Kommunikation seiner Kritik bzw. seines Kunstwerkes oder als Kaufanreiz fur sein Produkt. Zugleich verletzt er das aufwandig kreierte Image der Marke. Diese Arbeit untersucht, inwieweit der Markeninhaber (marken-)rechtlich gegen die Parodie seiner Marke vorgehen kann. Der sich dynamisch entwickelnde Meinungsstand zur Interpretation des markenrechtlichen Benutzungsbegriffs wird mit Blickwinkel auf die atypische Benutzungsform der Markenparodie analysiert. Ausserdem werden Kriterien zur Abwagung der kollidierenden Grundrechtspositionen entwickelt. Diese liegen im Spannungsfeld zwischen Meinungs- und Kunstfreiheit auf Seiten des Parodisten und dem Schutz unternehmerischer Leistung, geistigen Eigentums und des Persoenlichkeitsrechts auf Seiten des Markeninhabers.
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Durch eine Markenparodie macht sich der Parodist gleich einem Parasiten unbefugt den Aufmerksamkeits- und Werbeeffekt der fremden Marke zu Nutze, sei es zur Kommunikation seiner Kritik bzw. seines Kunstwerkes oder als Kaufanreiz fur sein Produkt. Zugleich verletzt er das aufwandig kreierte Image der Marke. Diese Arbeit untersucht, inwieweit der Markeninhaber (marken-)rechtlich gegen die Parodie seiner Marke vorgehen kann. Der sich dynamisch entwickelnde Meinungsstand zur Interpretation des markenrechtlichen Benutzungsbegriffs wird mit Blickwinkel auf die atypische Benutzungsform der Markenparodie analysiert. Ausserdem werden Kriterien zur Abwagung der kollidierenden Grundrechtspositionen entwickelt. Diese liegen im Spannungsfeld zwischen Meinungs- und Kunstfreiheit auf Seiten des Parodisten und dem Schutz unternehmerischer Leistung, geistigen Eigentums und des Persoenlichkeitsrechts auf Seiten des Markeninhabers.