Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Steuerrechtlich doppelt ansassige Gesellschaften unterliegen in zwei Staaten der unbeschrankten Steuerpflicht und sind besonders auf Vorschriften zur Vermeidung von Mehrfachbesteuerung angewiesen. Bestehende Vorschriften verursachen jedoch besondere Probleme, vor allem in Dreieckssachverhalten. In diesem Buch werden daher die Anwendbarkeit unilateraler deutscher Vorschriften und von Doppelbesteuerungsabkommen auf doppelt ansassige Gesellschaften untersucht. Verbleibende Doppelbesteuerung sowie moeglicher Missbrauch werden aufgezeigt. Die Untersuchung zeigt, dass bestehende Vorschriften fur eine Loesung dieser Probleme nur wenig erganzt werden mussen. Vor dem Hintergrund neuer gesellschaftsrechtlicher Entwicklungen in Deutschland und Europa sollten Staaten doppelt ansassige Gesellschaften nicht mehr pauschal unter Missbrauchsverdacht stellen.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Steuerrechtlich doppelt ansassige Gesellschaften unterliegen in zwei Staaten der unbeschrankten Steuerpflicht und sind besonders auf Vorschriften zur Vermeidung von Mehrfachbesteuerung angewiesen. Bestehende Vorschriften verursachen jedoch besondere Probleme, vor allem in Dreieckssachverhalten. In diesem Buch werden daher die Anwendbarkeit unilateraler deutscher Vorschriften und von Doppelbesteuerungsabkommen auf doppelt ansassige Gesellschaften untersucht. Verbleibende Doppelbesteuerung sowie moeglicher Missbrauch werden aufgezeigt. Die Untersuchung zeigt, dass bestehende Vorschriften fur eine Loesung dieser Probleme nur wenig erganzt werden mussen. Vor dem Hintergrund neuer gesellschaftsrechtlicher Entwicklungen in Deutschland und Europa sollten Staaten doppelt ansassige Gesellschaften nicht mehr pauschal unter Missbrauchsverdacht stellen.