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Die Arbeit ist ein weiterer Mosaikstein bei der grundlichen Aufarbeitung der durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschaffenen Rechtslage. Der Verfasser untersucht die bislang weniger beleuchteten kollektiven Bezuge des AGG, die insbesondere dem Betriebsrat eine zentrale Rolle bei der Verhinderung von diskriminierendem Verhalten zuweisen. Es wird praxisnah herausgearbeitet, welche verbesserten Moeglichkeiten zur Durchsetzung der Gleichbehandlung im Betrieb nach Verabschiedung des Gesetzes bestehen und inwieweit der Betriebsrat sich dieser als Instrument bedienen kann. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet dabei die Untersuchung von 17 Abs. 2 AGG, dessen zahlreiche Streitfragen einer Loesung zugefuhrt werden. Daran schliesst sich eine Untersuchung moeglicher Beteiligungsrechte im Rahmen der kollektivbezogenen Normen des AGG an, bevor in einem letzten Schritt die Auswirkungen des AGG auf das Betriebsverfassungsrecht ausfuhrlich analysiert werden.
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Die Arbeit ist ein weiterer Mosaikstein bei der grundlichen Aufarbeitung der durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschaffenen Rechtslage. Der Verfasser untersucht die bislang weniger beleuchteten kollektiven Bezuge des AGG, die insbesondere dem Betriebsrat eine zentrale Rolle bei der Verhinderung von diskriminierendem Verhalten zuweisen. Es wird praxisnah herausgearbeitet, welche verbesserten Moeglichkeiten zur Durchsetzung der Gleichbehandlung im Betrieb nach Verabschiedung des Gesetzes bestehen und inwieweit der Betriebsrat sich dieser als Instrument bedienen kann. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet dabei die Untersuchung von 17 Abs. 2 AGG, dessen zahlreiche Streitfragen einer Loesung zugefuhrt werden. Daran schliesst sich eine Untersuchung moeglicher Beteiligungsrechte im Rahmen der kollektivbezogenen Normen des AGG an, bevor in einem letzten Schritt die Auswirkungen des AGG auf das Betriebsverfassungsrecht ausfuhrlich analysiert werden.