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Nicht nur die Medienpolitik, sondern auch das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit mehrfach an die kulturelle Verantwortung des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks erinnert. Doch welche konkreten Konsequenzen - Bestandschutz fur Kulturprogramme, Orchester und Choere etwa - folgen aus dieser vom Bundesverfassungsgericht in standiger Rechtsprechung angefuhrten verfassungsrechtlichen Vorgabe? Hat dieser Kulturauftrag gegenuber dem Auftrag von ARD und ZDF, freie und chancengleiche individuelle und oeffentliche Meinungsbildung zu ermoeglichen, uberhaupt eine eigenstandige Bedeutung? Anhand einer umfassenden Analyse der rundfunkrechtlichen und kulturrechtlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gelingt es dem Autor nicht nur, den Kulturauftrag des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks inhaltlich-funktional zu konkretisieren. Daruber hinaus belegt er auch, dass dieser verfassungsrechtliche Kulturauftrag eine zweite, wesentliche Legitimationsgrundlage des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt.
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Nicht nur die Medienpolitik, sondern auch das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit mehrfach an die kulturelle Verantwortung des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks erinnert. Doch welche konkreten Konsequenzen - Bestandschutz fur Kulturprogramme, Orchester und Choere etwa - folgen aus dieser vom Bundesverfassungsgericht in standiger Rechtsprechung angefuhrten verfassungsrechtlichen Vorgabe? Hat dieser Kulturauftrag gegenuber dem Auftrag von ARD und ZDF, freie und chancengleiche individuelle und oeffentliche Meinungsbildung zu ermoeglichen, uberhaupt eine eigenstandige Bedeutung? Anhand einer umfassenden Analyse der rundfunkrechtlichen und kulturrechtlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gelingt es dem Autor nicht nur, den Kulturauftrag des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks inhaltlich-funktional zu konkretisieren. Daruber hinaus belegt er auch, dass dieser verfassungsrechtliche Kulturauftrag eine zweite, wesentliche Legitimationsgrundlage des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt.