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Die Arbeit untersucht die Frage des angemessenen Schutzes des Darlehensnehmers bei (grenzuberschreitender) Abtretung von Darlehensforderungen im Lichte des Bankgeheimnisses unter vergleichender Betrachtung der Rechtslage in Deutschland und Brasilien. Anlass war ein Urteil des OLG Frankfurt aus 2004, in dem die Abtretung einer notleidenden Forderung wegen Verstosses gegen das Bankgeheimnis als nichtig sanktioniert wurde. Fur Kreditinstitute stellt die Verausserung u. a. aufgrund der hieraus folgenden Liquiditatszufuhr, der Entlastung der Bilanzen und der Reduzierung von Kreditrisiken ein probates Mittel zur Risikosteuerung und zur Refinanzierung dar. Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Risikobegrenzungsgesetz den Kredithandel mit schuldnerschutzenden Normen flankiert, fur die die Regierungskoalition im Koalitionsvertrag von 2009 neuerlichen Reformbedarf zu erkennen meint.
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Die Arbeit untersucht die Frage des angemessenen Schutzes des Darlehensnehmers bei (grenzuberschreitender) Abtretung von Darlehensforderungen im Lichte des Bankgeheimnisses unter vergleichender Betrachtung der Rechtslage in Deutschland und Brasilien. Anlass war ein Urteil des OLG Frankfurt aus 2004, in dem die Abtretung einer notleidenden Forderung wegen Verstosses gegen das Bankgeheimnis als nichtig sanktioniert wurde. Fur Kreditinstitute stellt die Verausserung u. a. aufgrund der hieraus folgenden Liquiditatszufuhr, der Entlastung der Bilanzen und der Reduzierung von Kreditrisiken ein probates Mittel zur Risikosteuerung und zur Refinanzierung dar. Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Risikobegrenzungsgesetz den Kredithandel mit schuldnerschutzenden Normen flankiert, fur die die Regierungskoalition im Koalitionsvertrag von 2009 neuerlichen Reformbedarf zu erkennen meint.