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Die Arbeit stellt den Prozessvergleich in Deutschland und Polen gegenuber. Dabei stehen die Rechtsnatur und das Zusammenwirken des Gerichts und der Prozessparteien beim Abschluss des Prozessvergleichs hinsichtlich Praktikabilitat und Prozessoekonomie in der jeweiligen Zivilprozessordnung im Vordergrund. Rechtsvergleichend untersucht werden die Wirksamkeitsvoraussetzungen, Folgen und Mangel des Prozessvergleichs. Im Ergebnis kann der Prozessvergleich in Polen, entgegen der herrschenden Ansicht, dem Verfahren auch ohne einen Einstellungsbeschluss ein Ende setzen und ist sofort vollstreckbar. Ein Vorbehaltsvergleich ist nach polnischem Recht moeglich und sollte in der Gerichtspraxis zugelassen werden. Bei der Geltendmachung der Willensmangel sind in beiden Rechtsordnungen die Regeln des materiellen Rechts anzuwenden.
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Die Arbeit stellt den Prozessvergleich in Deutschland und Polen gegenuber. Dabei stehen die Rechtsnatur und das Zusammenwirken des Gerichts und der Prozessparteien beim Abschluss des Prozessvergleichs hinsichtlich Praktikabilitat und Prozessoekonomie in der jeweiligen Zivilprozessordnung im Vordergrund. Rechtsvergleichend untersucht werden die Wirksamkeitsvoraussetzungen, Folgen und Mangel des Prozessvergleichs. Im Ergebnis kann der Prozessvergleich in Polen, entgegen der herrschenden Ansicht, dem Verfahren auch ohne einen Einstellungsbeschluss ein Ende setzen und ist sofort vollstreckbar. Ein Vorbehaltsvergleich ist nach polnischem Recht moeglich und sollte in der Gerichtspraxis zugelassen werden. Bei der Geltendmachung der Willensmangel sind in beiden Rechtsordnungen die Regeln des materiellen Rechts anzuwenden.