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Werden im deutschen Recht oeffentliche Glaubiger in der Unternehmensinsolvenz gegenuber privaten Glaubigern privilegiert? Mit der Insolvenzrechtsreform von 1999 sollten die bis dato normierten Konkursvorrechte zugunsten oeffentlicher Glaubiger eigentlich beseitigt werden. Vor diesem Hintergrund untersucht der Verfasser Rechtsprechung und Gesetzgebung auf moegliche verdeckte und offene Vorrechte zugunsten des Fiskus oder der Sozialversicherungstrager. Dabei beschrankt er sich nicht nur auf das Insolvenzrecht, sondern bezieht samtliche Rechtsbereiche mit ein, in denen Vorrechte zu vermuten sind. Inhaltlich werden jeweils Grundlage und Wirkung einzelner Vorrechte dargestellt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere die Rechtsprechung der Sozial- und Finanzgerichte sowie die Gesetzgebung ausserhalb des Insolvenzrechts Vorrechte entgegen des Grundsatzes der Glaubigergleichbehandlung begrunden. Bei diesen Vorrechten handelt es sich nicht etwa um Altlasten, sondern um eine schrittweise Wiedereinfuhrung ehemaliger Privilegien.
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Werden im deutschen Recht oeffentliche Glaubiger in der Unternehmensinsolvenz gegenuber privaten Glaubigern privilegiert? Mit der Insolvenzrechtsreform von 1999 sollten die bis dato normierten Konkursvorrechte zugunsten oeffentlicher Glaubiger eigentlich beseitigt werden. Vor diesem Hintergrund untersucht der Verfasser Rechtsprechung und Gesetzgebung auf moegliche verdeckte und offene Vorrechte zugunsten des Fiskus oder der Sozialversicherungstrager. Dabei beschrankt er sich nicht nur auf das Insolvenzrecht, sondern bezieht samtliche Rechtsbereiche mit ein, in denen Vorrechte zu vermuten sind. Inhaltlich werden jeweils Grundlage und Wirkung einzelner Vorrechte dargestellt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere die Rechtsprechung der Sozial- und Finanzgerichte sowie die Gesetzgebung ausserhalb des Insolvenzrechts Vorrechte entgegen des Grundsatzes der Glaubigergleichbehandlung begrunden. Bei diesen Vorrechten handelt es sich nicht etwa um Altlasten, sondern um eine schrittweise Wiedereinfuhrung ehemaliger Privilegien.