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Die Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen stellt ein modernes, umfassendes Instrument zum Schutze von Menschen mit Behinderungen dar, das viele neuartige Problemlagen und deren Loesung enthalt. Der Autor analysiert in seiner Arbeit den Inhalt der UN-Behindertenrechtskonvention und vergleicht ihn mit dem deutschen und europaischen Recht. Er beleuchtet die bis dahin nicht positivierte Rechtslage vor der Konvention und weist auf die Vertragsuberwachung (Monitoring) hin. Der eigentliche Kern ist die rechtsvergleichende Analyse der materiellen Rechte, die sich insbesondere im Vergleich zum deutschen Verfassungsrecht bzw. zum europaischen Recht als ausgesprochen fortschrittlich darstellen. Grosser Wert wird auf die Auslegung des Begriffs der Behinderung und die Reichweite des Antidiskriminierungsschutzes gelegt.
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Die Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen stellt ein modernes, umfassendes Instrument zum Schutze von Menschen mit Behinderungen dar, das viele neuartige Problemlagen und deren Loesung enthalt. Der Autor analysiert in seiner Arbeit den Inhalt der UN-Behindertenrechtskonvention und vergleicht ihn mit dem deutschen und europaischen Recht. Er beleuchtet die bis dahin nicht positivierte Rechtslage vor der Konvention und weist auf die Vertragsuberwachung (Monitoring) hin. Der eigentliche Kern ist die rechtsvergleichende Analyse der materiellen Rechte, die sich insbesondere im Vergleich zum deutschen Verfassungsrecht bzw. zum europaischen Recht als ausgesprochen fortschrittlich darstellen. Grosser Wert wird auf die Auslegung des Begriffs der Behinderung und die Reichweite des Antidiskriminierungsschutzes gelegt.