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Ziel der Arbeit ist die rechtsvergleichende Untersuchung der in Deutschland, England und Frankreich bestehenden Regime betreffend den Vorgang der Bildung von Konzernen bzw. von Unternehmensgruppen unter Berucksichtigung des Europaischen Rahmens. Hierfur werden die in der jeweiligen Rechtsordnung bestehenden Transparenzregeln fTransparenzregeln fur die Anteilseignerstruktur (Informationsebene), fur den Kontrollwechsel durch Unternehmensubernahmen (individuelle Ebene) und die Kompetenzen der Gesellschafterversammlung (Kollektivebene) untersucht und verglichen. Gegenstand der Untersuchung sind auch die fur geschlossene Gesellschaften besonders relevante gesellschaftsrechtliche Treupflicht und die Inhaltskontrolle von Gesellschafterbeschlussen unter Bezugnahme und Untersuchung funktional aquivalenter Mechanismen in den behandelten Rechtsordnungen. Das Ergebnis der Untersuchung zeigt, dass in der Phase der Gruppenbildung sowohl das englische als auch das franzoesische Regime das Informationsmodell und die individuelle Ebene starker als das deutsche Regime betonen. Daraus folgen Konsequenzen fur die Auslegung des deutschen Rechts, insbesondere fur das Pflichtangebot, das Neutralitatsgebot und fur die Inhaltskontrolle abhangigkeitsbegrundender Beschlusse. Auf der Kollektivebene zeigt sich, dass das englische und das deutsche Regime erhebliche Parallelen in Bezug auf den Schutz der Aktionare in der Obergesellschaft aufweisen, wahrend in der abhangigen Gesellschaft das englische Regime die kollektive Ebene am deutlichsten betont. Die in der einzelnen Rechtsordnung vorhandene Eignerstruktur korreliert dabei nicht mit dem von der Rechtsordnung bereitgestellten Schutz fur die Minderheitsgesellschafter.
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Ziel der Arbeit ist die rechtsvergleichende Untersuchung der in Deutschland, England und Frankreich bestehenden Regime betreffend den Vorgang der Bildung von Konzernen bzw. von Unternehmensgruppen unter Berucksichtigung des Europaischen Rahmens. Hierfur werden die in der jeweiligen Rechtsordnung bestehenden Transparenzregeln fTransparenzregeln fur die Anteilseignerstruktur (Informationsebene), fur den Kontrollwechsel durch Unternehmensubernahmen (individuelle Ebene) und die Kompetenzen der Gesellschafterversammlung (Kollektivebene) untersucht und verglichen. Gegenstand der Untersuchung sind auch die fur geschlossene Gesellschaften besonders relevante gesellschaftsrechtliche Treupflicht und die Inhaltskontrolle von Gesellschafterbeschlussen unter Bezugnahme und Untersuchung funktional aquivalenter Mechanismen in den behandelten Rechtsordnungen. Das Ergebnis der Untersuchung zeigt, dass in der Phase der Gruppenbildung sowohl das englische als auch das franzoesische Regime das Informationsmodell und die individuelle Ebene starker als das deutsche Regime betonen. Daraus folgen Konsequenzen fur die Auslegung des deutschen Rechts, insbesondere fur das Pflichtangebot, das Neutralitatsgebot und fur die Inhaltskontrolle abhangigkeitsbegrundender Beschlusse. Auf der Kollektivebene zeigt sich, dass das englische und das deutsche Regime erhebliche Parallelen in Bezug auf den Schutz der Aktionare in der Obergesellschaft aufweisen, wahrend in der abhangigen Gesellschaft das englische Regime die kollektive Ebene am deutlichsten betont. Die in der einzelnen Rechtsordnung vorhandene Eignerstruktur korreliert dabei nicht mit dem von der Rechtsordnung bereitgestellten Schutz fur die Minderheitsgesellschafter.