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Der Gesetzgeber hat mit dem Arbeitsschutzgesetz 1996 die Grundlagen fur ein modernes Arbeitsschutzsystem gelegt. In Zeiten von Scheinselbststandigkeit, Telearbeit und Ich-AG, in denen das Normalarbeitsverhaltnis in bestimmten Bereichen des Arbeitslebens an Bedeutung verliert, ruckt in verstarktem Masse die Frage in den Vordergrund, welche Beschaftigten von arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften uberhaupt erfasst werden. Zwar ist der Begriff des Arbeitnehmers in der Rechtswissenschaft weit gehend gesichert, in der Praxis kann sich allerdings kaum ein Auftraggeber oder Beschaftigter vorstellen, was Arbeitnehmerahnliche Personen sind. Selbst Arbeitsschutzbehoerden sind bei der Zuordnung oft unsicher. Diese Arbeit leistet durch die Entwicklung einer fur das Arbeitsschutzgesetz handhabbaren Definition einen Beitrag zum Begriffsverstandnis der Arbeitnehmerahnlichen Person
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Der Gesetzgeber hat mit dem Arbeitsschutzgesetz 1996 die Grundlagen fur ein modernes Arbeitsschutzsystem gelegt. In Zeiten von Scheinselbststandigkeit, Telearbeit und Ich-AG, in denen das Normalarbeitsverhaltnis in bestimmten Bereichen des Arbeitslebens an Bedeutung verliert, ruckt in verstarktem Masse die Frage in den Vordergrund, welche Beschaftigten von arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften uberhaupt erfasst werden. Zwar ist der Begriff des Arbeitnehmers in der Rechtswissenschaft weit gehend gesichert, in der Praxis kann sich allerdings kaum ein Auftraggeber oder Beschaftigter vorstellen, was Arbeitnehmerahnliche Personen sind. Selbst Arbeitsschutzbehoerden sind bei der Zuordnung oft unsicher. Diese Arbeit leistet durch die Entwicklung einer fur das Arbeitsschutzgesetz handhabbaren Definition einen Beitrag zum Begriffsverstandnis der Arbeitnehmerahnlichen Person