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Die Aufrustung mit Kernwaffen ist ein Phanomen, das auch durch den Nichtverbreitungsvertrag nicht gestoppt worden ist und das die Weltgemeinschaft nach wie vor intensiv beschaftigt. Dies zeigen zuletzt die Kontroversen um die Aufrustung Nordkoreas und das iranische Atomprogramm. Diese Arbeit beleuchtet die Aufrustung mit Kernwaffen hinsichtlich ihrer voelkerrechtlichen Zulassigkeit. Sie untersucht zunachst die Handlungsfreiheit der Staaten allgemein und bezuglich einer Aufrustung mit Kernwaffen. Daran schliesst sich eine Darstellung derjenigen Rechtsmaterien an, die das Recht der Staaten auf Rustung beschranken. Dies sind im Einzelnen der Vertrag uber die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen, die Vertrage uber die Errichtung kernwaffenfreier Zonen und die Charta der Vereinten Nationen. Die Untersuchung zeigt, dass die Aufrustung mit Kernwaffen durch zahlreiche Regelungen beschrankt wird. Keine dieser Regelungen erfasst jedoch samtliche moeglichen Varianten einer Aufrustung mit Kernwaffen.
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Die Aufrustung mit Kernwaffen ist ein Phanomen, das auch durch den Nichtverbreitungsvertrag nicht gestoppt worden ist und das die Weltgemeinschaft nach wie vor intensiv beschaftigt. Dies zeigen zuletzt die Kontroversen um die Aufrustung Nordkoreas und das iranische Atomprogramm. Diese Arbeit beleuchtet die Aufrustung mit Kernwaffen hinsichtlich ihrer voelkerrechtlichen Zulassigkeit. Sie untersucht zunachst die Handlungsfreiheit der Staaten allgemein und bezuglich einer Aufrustung mit Kernwaffen. Daran schliesst sich eine Darstellung derjenigen Rechtsmaterien an, die das Recht der Staaten auf Rustung beschranken. Dies sind im Einzelnen der Vertrag uber die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen, die Vertrage uber die Errichtung kernwaffenfreier Zonen und die Charta der Vereinten Nationen. Die Untersuchung zeigt, dass die Aufrustung mit Kernwaffen durch zahlreiche Regelungen beschrankt wird. Keine dieser Regelungen erfasst jedoch samtliche moeglichen Varianten einer Aufrustung mit Kernwaffen.