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Gegenstand der Untersuchung sind Foerdermassnahmen der EG und des Europarates zugunsten der europaischen audiovisuellen Medienindustrie und deren Vereinbarkeit mit dem Welthandelsrecht. Diese Foerdermassnahmen haben protektionistische Wirkungen, da sie nichteuropaische Werke auf dem europaischen Markt schlechter stellen als europaische Werke. Insoweit entsteht eine Kollision mit den Regelungen des Welthandelsrechts, welches ein generelles Diskriminierungsverbot vorsieht. Die bestehenden umfassenden Ausnahmeregelungen im GATS fuhren im Ergebnis noch zu einer Vereinbarkeit der Foerdermassnahmen mit dem Recht der WTO. Aufgrund des Liberalisierungsdrucks und einer zu erwartenden vollstandigen Liberalisierung des GATS ist davon auszugehen, dass das Diskriminierungsverbot auch fur alle noch ausgeschlossenen Wirtschaftssektoren Anwendung finden wird. In diesem Falle waren die Foerdermassnahmen mit dem Recht der WTO unvereinbar. In der Arbeit wird die Moeglichkeit untersucht, ob die UNESCO-Konvention mit ihrer Rucksichtnahmepflicht auf kulturelle Aspekte die widerstreitenden Interessen in einen Ausgleich bringen koennte.
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Gegenstand der Untersuchung sind Foerdermassnahmen der EG und des Europarates zugunsten der europaischen audiovisuellen Medienindustrie und deren Vereinbarkeit mit dem Welthandelsrecht. Diese Foerdermassnahmen haben protektionistische Wirkungen, da sie nichteuropaische Werke auf dem europaischen Markt schlechter stellen als europaische Werke. Insoweit entsteht eine Kollision mit den Regelungen des Welthandelsrechts, welches ein generelles Diskriminierungsverbot vorsieht. Die bestehenden umfassenden Ausnahmeregelungen im GATS fuhren im Ergebnis noch zu einer Vereinbarkeit der Foerdermassnahmen mit dem Recht der WTO. Aufgrund des Liberalisierungsdrucks und einer zu erwartenden vollstandigen Liberalisierung des GATS ist davon auszugehen, dass das Diskriminierungsverbot auch fur alle noch ausgeschlossenen Wirtschaftssektoren Anwendung finden wird. In diesem Falle waren die Foerdermassnahmen mit dem Recht der WTO unvereinbar. In der Arbeit wird die Moeglichkeit untersucht, ob die UNESCO-Konvention mit ihrer Rucksichtnahmepflicht auf kulturelle Aspekte die widerstreitenden Interessen in einen Ausgleich bringen koennte.