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Die Rundfunkregulierung gehoert zu den schwierigsten Aufgaben des Gesetzgebers: Einerseits hat er einen gesamten Ordnungsrahmen zu gestalten, andererseits darf in die Rundfunkfreiheit nicht eingegriffen werden. Der Verfasser untersucht die Medienwirkung des Rundfunks, die den eigentlichen Rechtfertigungskern der Regulierung nach Wegfall technischer Sondersituationen darstellt. Hieraus ergibt sich ein spezifisches Anforderungsprofil fur materielle und organisatorische Regulierungsparameter, die der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und dem einfachen Rechtsrahmen in Deutschland und Polen gegenuber gestellt wurden. Es festigt sich ein Bild des Pluralismus als leitendes Strukturprinzip der Rundfunkregulierung. Neben der anerkannten Funktion des Pluralismus als Ziel der Ausgestaltungsgesetzgebung kann an seinem Massstab jede einzelne Organisationsentscheidung und materielle Vorgabe uberpruft werden. Durch seine Herkunft aus dem Wesensgehalt des Art. 5 GG und seine Ruckbindung an die eigentliche Regulierungsrechtfertigung der Medienwirkung ergibt sich dadurch ein uberraschendes Ergebnis: Das Strukturprinzip des Pluralismus wird zur Rechtfertigungsschranke fur Ausgestaltungsgesetze.
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Die Rundfunkregulierung gehoert zu den schwierigsten Aufgaben des Gesetzgebers: Einerseits hat er einen gesamten Ordnungsrahmen zu gestalten, andererseits darf in die Rundfunkfreiheit nicht eingegriffen werden. Der Verfasser untersucht die Medienwirkung des Rundfunks, die den eigentlichen Rechtfertigungskern der Regulierung nach Wegfall technischer Sondersituationen darstellt. Hieraus ergibt sich ein spezifisches Anforderungsprofil fur materielle und organisatorische Regulierungsparameter, die der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und dem einfachen Rechtsrahmen in Deutschland und Polen gegenuber gestellt wurden. Es festigt sich ein Bild des Pluralismus als leitendes Strukturprinzip der Rundfunkregulierung. Neben der anerkannten Funktion des Pluralismus als Ziel der Ausgestaltungsgesetzgebung kann an seinem Massstab jede einzelne Organisationsentscheidung und materielle Vorgabe uberpruft werden. Durch seine Herkunft aus dem Wesensgehalt des Art. 5 GG und seine Ruckbindung an die eigentliche Regulierungsrechtfertigung der Medienwirkung ergibt sich dadurch ein uberraschendes Ergebnis: Das Strukturprinzip des Pluralismus wird zur Rechtfertigungsschranke fur Ausgestaltungsgesetze.