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Mit der Verabschiedung eines neuen Glucksspielstaatsvertrags mit Wirkung zum 1. Januar 2008 haben die Lander das geltende Staatsmonopol fur Glucksspiele auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Notwendig geworden war die Neuregelung durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006. Die Autorin geht der Frage nach, ob die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bedenken, die gegenuber dem alten Lotteriestaatsvertrag vorgebracht wurden, gegenuber der Neuregelung fortbestehen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass das staatliche Glucksspielmonopol auch weiterhin gegen die Berufsfreiheit sowie die gemeinschaftsrechtliche Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoesst. Ein staatliches Glucksspielmonopol ist unverhaltnismassig, solange das Geldspielautomatenwesen keine Neuregelung erfahrt.
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Mit der Verabschiedung eines neuen Glucksspielstaatsvertrags mit Wirkung zum 1. Januar 2008 haben die Lander das geltende Staatsmonopol fur Glucksspiele auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Notwendig geworden war die Neuregelung durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006. Die Autorin geht der Frage nach, ob die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bedenken, die gegenuber dem alten Lotteriestaatsvertrag vorgebracht wurden, gegenuber der Neuregelung fortbestehen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass das staatliche Glucksspielmonopol auch weiterhin gegen die Berufsfreiheit sowie die gemeinschaftsrechtliche Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoesst. Ein staatliches Glucksspielmonopol ist unverhaltnismassig, solange das Geldspielautomatenwesen keine Neuregelung erfahrt.