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Auch im Gesundheitswesen nimmt die Nutzung von IT-Outsourcing zu. In rechtlicher Hinsicht bedeutsam ist hierbei vor allem, dass bei der Datenverarbeitung im Gesundheitswesen die Patientendaten betroffen sind, die mit der Digitalisierung und Auslagerung den Bereich des Erhebenden verlassen. Patientendaten unterliegen als besonders sensible und schutzenswerte Daten einem verfassungsrechtlichen Schutz, dem Schutz der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der arztlichen Schweigepflicht. Dies kann ein Hindernis fur die Auslagerung von Teilfunktionen des Krankenhauses sein. Ziel dieser Arbeit ist es das aufgezeigte Problemfeld in neun Teilen systematisch darzustellen und gangbare Wege fur einen rechtmassigen Einsatz des IT-Outsourcings im Gesundheitswesen aufzuzeigen. Die Analyse der rechtlichen Vorschriften fuhrt zu dem Ergebnis, dass die externe Archivierung unter gewissen Voraussetzungen selbst ohne Einwilligung des Patienten zulassig sein kann.
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Auch im Gesundheitswesen nimmt die Nutzung von IT-Outsourcing zu. In rechtlicher Hinsicht bedeutsam ist hierbei vor allem, dass bei der Datenverarbeitung im Gesundheitswesen die Patientendaten betroffen sind, die mit der Digitalisierung und Auslagerung den Bereich des Erhebenden verlassen. Patientendaten unterliegen als besonders sensible und schutzenswerte Daten einem verfassungsrechtlichen Schutz, dem Schutz der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der arztlichen Schweigepflicht. Dies kann ein Hindernis fur die Auslagerung von Teilfunktionen des Krankenhauses sein. Ziel dieser Arbeit ist es das aufgezeigte Problemfeld in neun Teilen systematisch darzustellen und gangbare Wege fur einen rechtmassigen Einsatz des IT-Outsourcings im Gesundheitswesen aufzuzeigen. Die Analyse der rechtlichen Vorschriften fuhrt zu dem Ergebnis, dass die externe Archivierung unter gewissen Voraussetzungen selbst ohne Einwilligung des Patienten zulassig sein kann.