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Das Einkommensteuerrecht basiert auf der gesetzgeberischen Grundentscheidung, die steuerliche Bemessungsgrundlage am Ergebnis freier wirtschaftlicher Dispositionen zu orientieren. Grundsatzlich obliegt es dem Steuerpflichtigen zu beurteilen, ob Aufwendungen zur Foerderung seiner Erwerbstatigkeit erforderlich und angemessen sind. Fraglich ist aber, ob das auch dann gelten kann, wenn auf Einnahmen verzichtet wird und gleichzeitig hohe Erwerbsaufwendungen in Abzug gebracht werden sollen. Der Autor untersucht zunachst grundlegend Bedeutung und Folgen eines Einnahmeverzichts im System des Einkommensteuerrechts. 21 Abs. 2 EStG weicht im Fall einer verbilligten Wohnungsuberlassung von allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Grundsatzen ab. Erlautert und kritisch hinterfragt wird die einschrankende Auslegung durch die Rechtsprechung. Gepruft wird schliesslich die Verfassungsmassigkeit der Regelung.
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Das Einkommensteuerrecht basiert auf der gesetzgeberischen Grundentscheidung, die steuerliche Bemessungsgrundlage am Ergebnis freier wirtschaftlicher Dispositionen zu orientieren. Grundsatzlich obliegt es dem Steuerpflichtigen zu beurteilen, ob Aufwendungen zur Foerderung seiner Erwerbstatigkeit erforderlich und angemessen sind. Fraglich ist aber, ob das auch dann gelten kann, wenn auf Einnahmen verzichtet wird und gleichzeitig hohe Erwerbsaufwendungen in Abzug gebracht werden sollen. Der Autor untersucht zunachst grundlegend Bedeutung und Folgen eines Einnahmeverzichts im System des Einkommensteuerrechts. 21 Abs. 2 EStG weicht im Fall einer verbilligten Wohnungsuberlassung von allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Grundsatzen ab. Erlautert und kritisch hinterfragt wird die einschrankende Auslegung durch die Rechtsprechung. Gepruft wird schliesslich die Verfassungsmassigkeit der Regelung.