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Die AEnderung und Anpassung einzelner Arbeitsbedingungen fortbestehender Arbeitsverhaltnisse stellt sich als erfolgsversprechende, schnelle und gleichzeitig moderate Form des Krisenmanagements dar, um auf weggefallenen Beschaftigungsbedarf sowie notwendige Umstrukturierungen in einer Unternehmenskrise zu reagieren, ohne den Bestand des Arbeitsverhaltnisses insgesamt in Frage zu stellen. Die Arbeit geht der Frage nach, ob in denjenigen Bereichen von Arbeitsbedingungen, in denen eine AEnderung und Anpassung nicht mehr im Rahmen des vertragsimmanenten Direktionsrechts erfolgen kann, vorsorgende Klauseln zu einer Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen fuhren koennen. Dazu werden Flexibilisierungsklauseln entwickelt und auf ihre Zulassigkeit hin uberpruft. Ihre Voraussetzungen und Grenzen richten sich massgeblich an der AGB-Kontrolle aus.
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Die AEnderung und Anpassung einzelner Arbeitsbedingungen fortbestehender Arbeitsverhaltnisse stellt sich als erfolgsversprechende, schnelle und gleichzeitig moderate Form des Krisenmanagements dar, um auf weggefallenen Beschaftigungsbedarf sowie notwendige Umstrukturierungen in einer Unternehmenskrise zu reagieren, ohne den Bestand des Arbeitsverhaltnisses insgesamt in Frage zu stellen. Die Arbeit geht der Frage nach, ob in denjenigen Bereichen von Arbeitsbedingungen, in denen eine AEnderung und Anpassung nicht mehr im Rahmen des vertragsimmanenten Direktionsrechts erfolgen kann, vorsorgende Klauseln zu einer Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen fuhren koennen. Dazu werden Flexibilisierungsklauseln entwickelt und auf ihre Zulassigkeit hin uberpruft. Ihre Voraussetzungen und Grenzen richten sich massgeblich an der AGB-Kontrolle aus.