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Die Arbeit wurde mit dem Hochschulpreis der Rechtsanwaltskammer Munchen an der Universitat Passau ausgezeichnet.
Anhand dreier exemplarischer Falle aus dem Bereich der Strafverteidigung beleuchtet der Verfasser die Frage, ob in bestimmten Situationen Schweigerechte von Zeugen im Strafprozess existieren, die weder in der StPO noch in Nebengesetzen normiert sind. Hierbei geht er auf Zeugen ein, die entweder uber die Inhalte mit ihren ehemaligen Strafverteidigern oder uber die Gesprachsinhalte mit ihren Rechtsanwalten bzw. sogenannten Zeugenbeistanden berichten sollen. In der Ausarbeitung werden die Loesungen auf Grundlage der existenten Ansatze in Rechtsprechung und Literatur entwickelt. Abgelehnt wird in diesem Rahmen die unmittelbare Anwendung des Verfassungsrechts. Vielmehr wird eine Loesung im einfachgesetzlichen Bereich gesucht ( 68 a StPO). Letzteres auch, wenn sich z.B. der Strafverteidiger strafbar gemacht haben soll.
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Die Arbeit wurde mit dem Hochschulpreis der Rechtsanwaltskammer Munchen an der Universitat Passau ausgezeichnet.
Anhand dreier exemplarischer Falle aus dem Bereich der Strafverteidigung beleuchtet der Verfasser die Frage, ob in bestimmten Situationen Schweigerechte von Zeugen im Strafprozess existieren, die weder in der StPO noch in Nebengesetzen normiert sind. Hierbei geht er auf Zeugen ein, die entweder uber die Inhalte mit ihren ehemaligen Strafverteidigern oder uber die Gesprachsinhalte mit ihren Rechtsanwalten bzw. sogenannten Zeugenbeistanden berichten sollen. In der Ausarbeitung werden die Loesungen auf Grundlage der existenten Ansatze in Rechtsprechung und Literatur entwickelt. Abgelehnt wird in diesem Rahmen die unmittelbare Anwendung des Verfassungsrechts. Vielmehr wird eine Loesung im einfachgesetzlichen Bereich gesucht ( 68 a StPO). Letzteres auch, wenn sich z.B. der Strafverteidiger strafbar gemacht haben soll.