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Das Recht auf Selbstbestimmung ist eines der wichtigsten verfassungsrechtlich geschutzten Rechte, ohne das eine freiheitliche Gesellschaftsordnung nicht moeglich ist. Durch das in den 17, 18 des Transplantationsgesetzes (TPG) normierte Organhandelsverbot wird dieses Recht durch den Staat eingeschrankt. In den Bereichen, in denen das Verbot den mundigen Burger vor sich selbst schutzen soll (und ihn im Falle einer Zuwiderhandlung sogar bestraft), ist dies problematisch. Die Arbeit behandelt die grundsatzliche Frage, inwieweit der Staat berechtigt ist, paternalistische Normen aufzustellen. Im Zusammenhang mit dem Organhandelsverbot untersucht die Autorin die vom Gesetzgeber genannten Rechtsguter auf ihre Tauglichkeit zur Rechtfertigung des Organhandelsverbotes. Sie geht insbesondere auf die Frage ein, ob eine freiwillig getroffene Entscheidung eine (Selbst-)Entwurdigung darstellen kann. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass kein Rechtsgut das (strafbewehrte) Verbot in seiner jetzigen Form legitimieren kann. Neben der Beleuchtung des Spannungsfeldes zwischen Selbstbestimmungsrecht und staatlichem Paternalismus behandelt die Arbeit die grundsatzliche Frage der gesetzgeberischen Normsetzungsbefugnis.
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Das Recht auf Selbstbestimmung ist eines der wichtigsten verfassungsrechtlich geschutzten Rechte, ohne das eine freiheitliche Gesellschaftsordnung nicht moeglich ist. Durch das in den 17, 18 des Transplantationsgesetzes (TPG) normierte Organhandelsverbot wird dieses Recht durch den Staat eingeschrankt. In den Bereichen, in denen das Verbot den mundigen Burger vor sich selbst schutzen soll (und ihn im Falle einer Zuwiderhandlung sogar bestraft), ist dies problematisch. Die Arbeit behandelt die grundsatzliche Frage, inwieweit der Staat berechtigt ist, paternalistische Normen aufzustellen. Im Zusammenhang mit dem Organhandelsverbot untersucht die Autorin die vom Gesetzgeber genannten Rechtsguter auf ihre Tauglichkeit zur Rechtfertigung des Organhandelsverbotes. Sie geht insbesondere auf die Frage ein, ob eine freiwillig getroffene Entscheidung eine (Selbst-)Entwurdigung darstellen kann. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass kein Rechtsgut das (strafbewehrte) Verbot in seiner jetzigen Form legitimieren kann. Neben der Beleuchtung des Spannungsfeldes zwischen Selbstbestimmungsrecht und staatlichem Paternalismus behandelt die Arbeit die grundsatzliche Frage der gesetzgeberischen Normsetzungsbefugnis.