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Unternehmenskaufe und -umstrukturierungen gehoeren zum wirtschaftlichen Alltag. In vielen Fallen liegt darin ein Betriebsubergang gemass 613a BGB. Diese Norm sieht fur die betroffenen Arbeitsverhaltnisse vor, dass sie inhaltsgleich auf den Betriebserwerber ubergehen. Gleichzeitig koennen sich jedoch die rechtlichen und tatsachlichen Umstande der Arbeitsverhaltnisse beim Erwerber stark andern. Dies trifft etwa zu auf materielle Privatisierungen, bei denen Einheiten vom oeffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft uberfuhrt werden. Dabei stellt sich die Frage, was mit Nebenpflichten der Arbeitnehmer geschieht, die auf den Betriebserwerber dem Wortlaut nach unverandert ubergehen, bei diesem aber nicht mehr erfullbar sind, inhaltsleer, zweckwidrig oder unzumutbar werden. Die Arbeit untersucht, ob solche - vor allem tarifliche - Arbeitnehmerpflichten einer Inhaltskontrolle unterzogen und angepasst werden mussen, um bei dem neuen Arbeitgeber unverandert fortzugelten.
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Unternehmenskaufe und -umstrukturierungen gehoeren zum wirtschaftlichen Alltag. In vielen Fallen liegt darin ein Betriebsubergang gemass 613a BGB. Diese Norm sieht fur die betroffenen Arbeitsverhaltnisse vor, dass sie inhaltsgleich auf den Betriebserwerber ubergehen. Gleichzeitig koennen sich jedoch die rechtlichen und tatsachlichen Umstande der Arbeitsverhaltnisse beim Erwerber stark andern. Dies trifft etwa zu auf materielle Privatisierungen, bei denen Einheiten vom oeffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft uberfuhrt werden. Dabei stellt sich die Frage, was mit Nebenpflichten der Arbeitnehmer geschieht, die auf den Betriebserwerber dem Wortlaut nach unverandert ubergehen, bei diesem aber nicht mehr erfullbar sind, inhaltsleer, zweckwidrig oder unzumutbar werden. Die Arbeit untersucht, ob solche - vor allem tarifliche - Arbeitnehmerpflichten einer Inhaltskontrolle unterzogen und angepasst werden mussen, um bei dem neuen Arbeitgeber unverandert fortzugelten.