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Gegenstand dieser Arbeit ist die Untersuchung der Vereinbarkeit des seit dem 1.1.2005 in 1306 BGB enthaltenen Eheverbots der bestehenden Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Art. 6 Abs. 1 GG. Dazu ist die Stellung sowohl der Ehe als auch der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Gefuge der grundgesetzlichen Rechtsordnung hinsichtlich des grundgesetzlichen Schutzes und der Funktionen beider Rechtsinstitute eingehend untersucht worden. Auf Grundlage der gefundenen Ergebnisse ist sodann untersucht worden, ob die mit der Errichtung des Eheverbots verbundene Einschrankung der Eheschliessungsfreiheit gerechtfertigt ist. Dies ist wegen der Verletzung des Verhaltnismassigkeitsprinzips im Ergebnis nicht der Fall. Das Eheverbot der bestehenden Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist wegen Verstosses gegen Art. 6 Abs. 1 GG verfassungswidrig.
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Gegenstand dieser Arbeit ist die Untersuchung der Vereinbarkeit des seit dem 1.1.2005 in 1306 BGB enthaltenen Eheverbots der bestehenden Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Art. 6 Abs. 1 GG. Dazu ist die Stellung sowohl der Ehe als auch der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Gefuge der grundgesetzlichen Rechtsordnung hinsichtlich des grundgesetzlichen Schutzes und der Funktionen beider Rechtsinstitute eingehend untersucht worden. Auf Grundlage der gefundenen Ergebnisse ist sodann untersucht worden, ob die mit der Errichtung des Eheverbots verbundene Einschrankung der Eheschliessungsfreiheit gerechtfertigt ist. Dies ist wegen der Verletzung des Verhaltnismassigkeitsprinzips im Ergebnis nicht der Fall. Das Eheverbot der bestehenden Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist wegen Verstosses gegen Art. 6 Abs. 1 GG verfassungswidrig.