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Die Untersuchung beschaftigt sich mit den neu in das Europaische Gemeinschaftsrecht eingefuhrten sogenannten Querschnittsklauseln, die jeweils die Foerderung bestimmter Politiken und Ziele - Umwelt-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz, Kultur-, Beschaftigungs-, Industrie- sowie Regional- und Entwicklungspolitik - quer durch den EGV-Vertrag postulieren und in nahezu allen Vertragsmaterien Berucksichtigung finden mussen. Die Verfasserin vergleicht Wortlaut und Befehlsintensitat der Klauseln, pruft, ob sie Kompetenzcharakter besitzen oder lediglich Vorgaben fur Abwagungsentscheidungen von Handlungstragern beinhalten und ob z. B. ihre Vernachlassigung in Verordnungen oder Richtlinien justiziabel ist. Die der Arbeit zugrunde liegende Fragestellung nach der kompetenzrechtlichen Wirkung dieser Klauseln bot sich wegen der offensichtlichen Missbrauchsgefahr an, die im Zuge des Streits um ein Tabakwerbeverbot vor dem EuGH aktuell geworden ist. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die Funktion der Klauseln im europaischen Kartellrecht, inwieweit sie in der Freistellungspraxis tatbestandserweiternd oder -beschrankend wirken, und ob ihre Wirkung nach Verabschiedung der VO 1 / 2003, welche Freistellungsentscheidungen Behoerden und Gerichten ubertragen hat, uberhaupt noch gesichert ist, so dass diese Entscheidungen wegen Verletzung der Klauselbefehle sanktioniert werden koennen. Ergebnis der Untersuchung ist, dass letztlich kein europaischer Handlungstrager die Vorgaben der Klauseln ignorieren darf, wenn er die Abwagungsentscheidung gerichtsfest machen will.
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Die Untersuchung beschaftigt sich mit den neu in das Europaische Gemeinschaftsrecht eingefuhrten sogenannten Querschnittsklauseln, die jeweils die Foerderung bestimmter Politiken und Ziele - Umwelt-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz, Kultur-, Beschaftigungs-, Industrie- sowie Regional- und Entwicklungspolitik - quer durch den EGV-Vertrag postulieren und in nahezu allen Vertragsmaterien Berucksichtigung finden mussen. Die Verfasserin vergleicht Wortlaut und Befehlsintensitat der Klauseln, pruft, ob sie Kompetenzcharakter besitzen oder lediglich Vorgaben fur Abwagungsentscheidungen von Handlungstragern beinhalten und ob z. B. ihre Vernachlassigung in Verordnungen oder Richtlinien justiziabel ist. Die der Arbeit zugrunde liegende Fragestellung nach der kompetenzrechtlichen Wirkung dieser Klauseln bot sich wegen der offensichtlichen Missbrauchsgefahr an, die im Zuge des Streits um ein Tabakwerbeverbot vor dem EuGH aktuell geworden ist. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die Funktion der Klauseln im europaischen Kartellrecht, inwieweit sie in der Freistellungspraxis tatbestandserweiternd oder -beschrankend wirken, und ob ihre Wirkung nach Verabschiedung der VO 1 / 2003, welche Freistellungsentscheidungen Behoerden und Gerichten ubertragen hat, uberhaupt noch gesichert ist, so dass diese Entscheidungen wegen Verletzung der Klauselbefehle sanktioniert werden koennen. Ergebnis der Untersuchung ist, dass letztlich kein europaischer Handlungstrager die Vorgaben der Klauseln ignorieren darf, wenn er die Abwagungsentscheidung gerichtsfest machen will.