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Die Frage der grenzuberschreitenden Verlustverrechnung beschaftigt das Europaische Steuerrecht seit langem. Nachdem die in den 80er und 90er Jahren im Richtlinienweg unterbreiteten Harmonisierungsbemuhungen scheiterten, richteten sich die Blicke auf den EuGH, der durch Auslegung der Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) die erhoffte Klarung bringen sollte. Das Urteil in der massgeblichen Rechtssache Marks & Spencer (C-446/03) vom Dezember 2005 lasst es jedoch an sachlicher Konsequenz mangeln und durfte daher nicht das letzte Wort in dieser Thematik gewesen sein. Vor diesem Hintergrund beleuchtet die Arbeit die Problematik der europaweiten Verlustberucksichtigung innerhalb eines Konzerns unter rechtsvergleichender, rechtsdogmatischer und rechtspolitischer Perspektive und zeigt ein taugliches Loesungskonzept sowie die entsprechenden Auswirkungen auf die deutsche Organschaftsbesteuerung auf.
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Die Frage der grenzuberschreitenden Verlustverrechnung beschaftigt das Europaische Steuerrecht seit langem. Nachdem die in den 80er und 90er Jahren im Richtlinienweg unterbreiteten Harmonisierungsbemuhungen scheiterten, richteten sich die Blicke auf den EuGH, der durch Auslegung der Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) die erhoffte Klarung bringen sollte. Das Urteil in der massgeblichen Rechtssache Marks & Spencer (C-446/03) vom Dezember 2005 lasst es jedoch an sachlicher Konsequenz mangeln und durfte daher nicht das letzte Wort in dieser Thematik gewesen sein. Vor diesem Hintergrund beleuchtet die Arbeit die Problematik der europaweiten Verlustberucksichtigung innerhalb eines Konzerns unter rechtsvergleichender, rechtsdogmatischer und rechtspolitischer Perspektive und zeigt ein taugliches Loesungskonzept sowie die entsprechenden Auswirkungen auf die deutsche Organschaftsbesteuerung auf.