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In der Arbeit befasst sich der Autor mit den sperrzeitrechtlichen Folgen der Beendigung von Arbeits- und Beschaftigungsverhaltnissen. Ausgangspunkt ist, dass gemass 144 I S. 1 SGB III der Anspruch auf Arbeitslosengeld fur die Dauer einer Sperrzeit ruht, wenn der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten hat, ohne fur sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben. Hierbei kommt insbesondere der Sperrzeitregelung des 144 I S. 2 Nr. 1 SGB III (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe) in der Praxis grosse Bedeutung zu. Tritt eine Sperrzeit fur den Bezug von Arbeitslosengeld ein, so kann dies weit reichende sozialversicherungsrechtliche und damit wirtschaftliche Folgen fur den Arbeitslosen nach sich ziehen. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor, welche Beendigungssachverhalte und insbesondere welche Absprachen der Arbeitsvertragsparteien eine Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe nach sich ziehen koennen.
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In der Arbeit befasst sich der Autor mit den sperrzeitrechtlichen Folgen der Beendigung von Arbeits- und Beschaftigungsverhaltnissen. Ausgangspunkt ist, dass gemass 144 I S. 1 SGB III der Anspruch auf Arbeitslosengeld fur die Dauer einer Sperrzeit ruht, wenn der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten hat, ohne fur sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben. Hierbei kommt insbesondere der Sperrzeitregelung des 144 I S. 2 Nr. 1 SGB III (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe) in der Praxis grosse Bedeutung zu. Tritt eine Sperrzeit fur den Bezug von Arbeitslosengeld ein, so kann dies weit reichende sozialversicherungsrechtliche und damit wirtschaftliche Folgen fur den Arbeitslosen nach sich ziehen. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor, welche Beendigungssachverhalte und insbesondere welche Absprachen der Arbeitsvertragsparteien eine Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe nach sich ziehen koennen.