Das Recht Prominenter Am Eigenen Bild in Kollision Mit Drittinteressen: Insbesondere VOR Dem Hintergrund Des Falles Caroline Von Hannover
Alexander Metz
Das Recht Prominenter Am Eigenen Bild in Kollision Mit Drittinteressen: Insbesondere VOR Dem Hintergrund Des Falles Caroline Von Hannover
Alexander Metz
Durch die mit der Entscheidung des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte im Fall Caroline von Hannover vom 24.06.2004 unubersehbar gewordene Diskrepanz zwischen der menschenrechtlichen Bewertung aus Strassburg und der grundrechtlichen Einschgrundrechtlichen Einschatzung durch das Bundesverfassungsgericht hat sich ein Kristallisationspunkt fur die Behandlung der ubergreifenden, seit langem kontrovers diskutierten Fragen des Verhaltnisses zwischen allgemeinem Persoenlichkeitsrecht einerseits, der Ausubung von Medienfreiheiten, einschliesslich der Freiheit der Kunst andererseits, ergeben. Die Arbeit unternimmt es, die Problematik der Kollision von Medienrechten und Persoenlichkeitsrecht im Lichte der divergierenden Erkenntnisse der einschlagigen Judikatur erneut grundsatzlich zu analysieren und der Frage der Konsequenzen des Caroline-Urteils des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte fur die Rechtsprechung aller Ebenen in Deutschland nachzugehen, wobei sie sich den wohl nicht nur zufallig ebenfalls im Jahre 2004 ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Fall Goergulu zum Ausgangspunkt nimmt. Die Bewaltigung dieser Fragen ist ebenso von grundsatzlicher Bedeutung wie von hoher Aktualitat.
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