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Die Problematik des Zugangs zu Medikamenten betrifft nicht allein die Entwicklungslander. Als im Herbst des Jahres 2005 die Vogelgrippe auch in Teilen Europas auftrat, befurchteten viele Industrienationen, dass sie nicht in der Lage seien, den lokalen Bedarf an den zur Behandlung von Vogelgrippe geeigneten Medikamenten zu decken. Die Arbeit moechte in erster Linie untersuchen, welche rechtlichen Mittel das WTO-Recht zur Verfugung stellt, um die Verfugbarkeit innovativer patentgeschutzter Medikamente sicherzustellen beziehungsweise zu erhoehen. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf den aktuellen rechtlichen Entwicklungen auf WTO- und EU-Ebene betreffend Zwangslizenzen. Dabei werden die WTO-Entscheidung vom 30. August 2003, die Umsetzung der Entscheidung durch die WTO-Mitgliedstaaten sowie die AEnderung des TRIPS-Abkommens im Jahr 2005 ausfuhrlich eroertert.
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Die Problematik des Zugangs zu Medikamenten betrifft nicht allein die Entwicklungslander. Als im Herbst des Jahres 2005 die Vogelgrippe auch in Teilen Europas auftrat, befurchteten viele Industrienationen, dass sie nicht in der Lage seien, den lokalen Bedarf an den zur Behandlung von Vogelgrippe geeigneten Medikamenten zu decken. Die Arbeit moechte in erster Linie untersuchen, welche rechtlichen Mittel das WTO-Recht zur Verfugung stellt, um die Verfugbarkeit innovativer patentgeschutzter Medikamente sicherzustellen beziehungsweise zu erhoehen. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf den aktuellen rechtlichen Entwicklungen auf WTO- und EU-Ebene betreffend Zwangslizenzen. Dabei werden die WTO-Entscheidung vom 30. August 2003, die Umsetzung der Entscheidung durch die WTO-Mitgliedstaaten sowie die AEnderung des TRIPS-Abkommens im Jahr 2005 ausfuhrlich eroertert.