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Der grenzuberschreitende illegale Handel mit Kulturgutern ist in den letzten Jahren zunehmend in das Blickfeld des oeffentlichen Interesses geruckt. In Kurze ratifiziert Deutschland die UNESCO-Konvention vom 14. November 1970. Mit der Kulturguterruckgaberichtlinie Nr. 93/7/EWG wurde auf europaischer Ebene ein Instrument geschaffen, das als Ausgleich zur Einfuhrung des Binnenmarktes die grenzuberschreitende Ruckgabe illegal exportierter Kulturguter ermoeglicht. Die Effektivitat der Richtlinie hangt dabei besonders von der nationalen Ausgestaltung der Kulturguterschutzsysteme ab, die sich innerhalb Europas und speziell in Frankreich und Deutschland grundlegend voneinander unterscheiden. Unter Berucksichtigung materiell- und kollisionsrechtlicher Aspekte werden eingehend die Umsetzung der Richtlinie in beiden Landern sowie die Auswirkungen auf den deutsch-franzoesischen Kulturguterverkehr untersucht.
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Der grenzuberschreitende illegale Handel mit Kulturgutern ist in den letzten Jahren zunehmend in das Blickfeld des oeffentlichen Interesses geruckt. In Kurze ratifiziert Deutschland die UNESCO-Konvention vom 14. November 1970. Mit der Kulturguterruckgaberichtlinie Nr. 93/7/EWG wurde auf europaischer Ebene ein Instrument geschaffen, das als Ausgleich zur Einfuhrung des Binnenmarktes die grenzuberschreitende Ruckgabe illegal exportierter Kulturguter ermoeglicht. Die Effektivitat der Richtlinie hangt dabei besonders von der nationalen Ausgestaltung der Kulturguterschutzsysteme ab, die sich innerhalb Europas und speziell in Frankreich und Deutschland grundlegend voneinander unterscheiden. Unter Berucksichtigung materiell- und kollisionsrechtlicher Aspekte werden eingehend die Umsetzung der Richtlinie in beiden Landern sowie die Auswirkungen auf den deutsch-franzoesischen Kulturguterverkehr untersucht.