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Die Arbeit untersucht den zivilrechtlichen Rahmen fur die Organisation und die Kontrolle von privaten Wohnsiedlungen. Hintergrund ist eine neuere Tendenz in der deutschen Immobilienwirtschaft, komplette Siedlungen zu entwickeln und durch einen privaten Trager zu verwalten. Der Trager soll Dienstleistungen fur die Bewohner erbringen und das Zusammenleben regeln. Vorbild sind die zahlreichen Privatsiedlungen in den USA. Diese Entwicklung stellt das deutsche Zivilrecht vor die Aufgabe, eine geeignete Organisationsform zu finden und die Rechtsposition der Bewohner gegenuber dem Siedlungstrager zu schutzen. Um die erforderliche Rechtsfortbildung vorzubereiten, untersucht der Verfasser das Phanomen der Privatsiedlungen in den USA und betrachtet dabei die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Chancen und Risiken. Zudem werden die gesetzlichen Vorgaben, die rechtsgestalterische Praxis und die Rechtsprechung ausgewertet. Fur Deutschland entwickelt die Arbeit auf dieser Basis ein Tragervereinsmodell mit dinglicher Verankerung. Es wird angeregt, den Siedlungstrager auf Grundlage des 315 BGB unter Berucksichtigung des Treuhand-, Vereins- und Wohnungseigentumsrechts zu kontrollieren.
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Die Arbeit untersucht den zivilrechtlichen Rahmen fur die Organisation und die Kontrolle von privaten Wohnsiedlungen. Hintergrund ist eine neuere Tendenz in der deutschen Immobilienwirtschaft, komplette Siedlungen zu entwickeln und durch einen privaten Trager zu verwalten. Der Trager soll Dienstleistungen fur die Bewohner erbringen und das Zusammenleben regeln. Vorbild sind die zahlreichen Privatsiedlungen in den USA. Diese Entwicklung stellt das deutsche Zivilrecht vor die Aufgabe, eine geeignete Organisationsform zu finden und die Rechtsposition der Bewohner gegenuber dem Siedlungstrager zu schutzen. Um die erforderliche Rechtsfortbildung vorzubereiten, untersucht der Verfasser das Phanomen der Privatsiedlungen in den USA und betrachtet dabei die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Chancen und Risiken. Zudem werden die gesetzlichen Vorgaben, die rechtsgestalterische Praxis und die Rechtsprechung ausgewertet. Fur Deutschland entwickelt die Arbeit auf dieser Basis ein Tragervereinsmodell mit dinglicher Verankerung. Es wird angeregt, den Siedlungstrager auf Grundlage des 315 BGB unter Berucksichtigung des Treuhand-, Vereins- und Wohnungseigentumsrechts zu kontrollieren.