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Die Toetung eines Menschen fuhrt nach dem geltenden deutschen Haftungsrecht nicht zu einer Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz. Diese Rechtslage lasst unberucksichtigt, dass wir alle unserem Leben einen Wert beimessen und daher im Falle der Toetung einen Verlust erleiden. Auf der Grundlage der oekonomischen Theorie des Haftungsrechts wird gezeigt, dass das Haftungsrecht keine richtige Anreizstruktur zur Verhutung toedlicher Unfalle darstellt, und ein konkreter Loesungsvorschlag dazu erarbeitet. Eine drohende Schadensersatzzahlung fur den Verlust des Lebens beeinflusst das Verhalten moeglicher Schadiger und halt sie dazu an, diesen Schaden zu vermeiden. Dazu ist es notwendig, dem menschlichen Leben einen Wert zuzumessen. Zu diesem Zweck stellen die wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnisse zum sogenannten statistischen Wert eines Menschenlebens eine tragfahige Grundlage dar.
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Die Toetung eines Menschen fuhrt nach dem geltenden deutschen Haftungsrecht nicht zu einer Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz. Diese Rechtslage lasst unberucksichtigt, dass wir alle unserem Leben einen Wert beimessen und daher im Falle der Toetung einen Verlust erleiden. Auf der Grundlage der oekonomischen Theorie des Haftungsrechts wird gezeigt, dass das Haftungsrecht keine richtige Anreizstruktur zur Verhutung toedlicher Unfalle darstellt, und ein konkreter Loesungsvorschlag dazu erarbeitet. Eine drohende Schadensersatzzahlung fur den Verlust des Lebens beeinflusst das Verhalten moeglicher Schadiger und halt sie dazu an, diesen Schaden zu vermeiden. Dazu ist es notwendig, dem menschlichen Leben einen Wert zuzumessen. Zu diesem Zweck stellen die wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnisse zum sogenannten statistischen Wert eines Menschenlebens eine tragfahige Grundlage dar.