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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Das Zeugnisverweigerungsrecht von Angehoerigen im Strafverfahren ist in Deutschland in 52 StPO in der Weise geregelt, dass die Angehoerigen , denen dieses Recht zusteht, in einem abschliessenden Katalog aufgefuhrt sind. Da dieser Katalog nur verrechtlichte Beziehungen, nicht aber (sonstige) enge persoenliche Bindungen erfasst, war von Beginn an unklar und umstritten, auf welchem Grundgedanken die Vorschrift basierte und was Sinn und Zweck der Einraumung eines entsprechenden Zeugnisverweigerungsrechts war und ist. Die Regelung wurde zusatzlich im Laufe der Zeit immer wieder unter dem Aspekt in Frage gestellt, ob der Katalog noch zeitgemass sei. Diese Arbeit setzt sich nicht nur mit neueren Entwurfen und Reformvorschlagen kritisch auseinander, sondern bezieht die rechtsvergleichende Perspektive mit ein. Obwohl in den Verfahrensordnungen der nordischen Staaten nahezu idealtypisch die Palette der moeglichen Loesungen seit Jahrzehnten vorhanden ist, ist bislang noch nicht der Versuch unternommen worden, sie naher zu analysieren und als moeglichen Loesungsvorrat fur die Diskussion in Deutschland zu nutzen.
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Das Zeugnisverweigerungsrecht von Angehoerigen im Strafverfahren ist in Deutschland in 52 StPO in der Weise geregelt, dass die Angehoerigen , denen dieses Recht zusteht, in einem abschliessenden Katalog aufgefuhrt sind. Da dieser Katalog nur verrechtlichte Beziehungen, nicht aber (sonstige) enge persoenliche Bindungen erfasst, war von Beginn an unklar und umstritten, auf welchem Grundgedanken die Vorschrift basierte und was Sinn und Zweck der Einraumung eines entsprechenden Zeugnisverweigerungsrechts war und ist. Die Regelung wurde zusatzlich im Laufe der Zeit immer wieder unter dem Aspekt in Frage gestellt, ob der Katalog noch zeitgemass sei. Diese Arbeit setzt sich nicht nur mit neueren Entwurfen und Reformvorschlagen kritisch auseinander, sondern bezieht die rechtsvergleichende Perspektive mit ein. Obwohl in den Verfahrensordnungen der nordischen Staaten nahezu idealtypisch die Palette der moeglichen Loesungen seit Jahrzehnten vorhanden ist, ist bislang noch nicht der Versuch unternommen worden, sie naher zu analysieren und als moeglichen Loesungsvorrat fur die Diskussion in Deutschland zu nutzen.