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Ob im Krimi oder in der Rechtswirklichkeit - namentlich bei Erpressungen von Lebensmittelketten: Die Konstellation einer Giftfalle, bei der sich das Opfer unwissentlich selbst schadigen soll, erweist sich als ebenso interessante wie vielschichtig strafrechtsdogmatisch diskussionsbedurftige Konzeption. Ausgangspunkt der UEberlegungen ist der skurrile Barwurz-Fall (BGHSt 43, 177 ff.), in dem ein Passauer Apotheker eine Schnapsflasche mit toedlich wirkendem Gift befullte, um damit Einbrecher zur Strecke zu bringen , die zuvor daraus getrunken hatten. Die Arbeit pladiert zunachst fur eine Anwendung der mittelbaren Taterschaft und entwickelt anhand dieser Rechtsfigur die Kriterien, die fur den Versuchsbeginn massgeblich sind. Dabei gilt das Hauptaugenmerk den Besonderheiten, die sich aufgrund einer blossen Zweipersonenkonstellation, des fehlenden sozialen Kontaktes zwischen Hinter- und Vordermann, des Einsatzes einer Apparatur und schliesslich der nur sehr vagen Erfolgsaussichten ergeben.
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Ob im Krimi oder in der Rechtswirklichkeit - namentlich bei Erpressungen von Lebensmittelketten: Die Konstellation einer Giftfalle, bei der sich das Opfer unwissentlich selbst schadigen soll, erweist sich als ebenso interessante wie vielschichtig strafrechtsdogmatisch diskussionsbedurftige Konzeption. Ausgangspunkt der UEberlegungen ist der skurrile Barwurz-Fall (BGHSt 43, 177 ff.), in dem ein Passauer Apotheker eine Schnapsflasche mit toedlich wirkendem Gift befullte, um damit Einbrecher zur Strecke zu bringen , die zuvor daraus getrunken hatten. Die Arbeit pladiert zunachst fur eine Anwendung der mittelbaren Taterschaft und entwickelt anhand dieser Rechtsfigur die Kriterien, die fur den Versuchsbeginn massgeblich sind. Dabei gilt das Hauptaugenmerk den Besonderheiten, die sich aufgrund einer blossen Zweipersonenkonstellation, des fehlenden sozialen Kontaktes zwischen Hinter- und Vordermann, des Einsatzes einer Apparatur und schliesslich der nur sehr vagen Erfolgsaussichten ergeben.