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In Medienunternehmen ist die Beteiligung der Interessenvertretung der Arbeitnehmer aufgrund des Tendenzschutzes vielfach eingeschrankt. Grund hierfur ist die besondere Stellung der Medienunternehmen bei der oeffentlichen Meinungsbildung. Die geistig-ideelle Zielsetzung dieser Unternehmen darf nicht durch Beteiligungsrechte des Betriebs- oder Personalrats beeinflusst werden. Im Gegensatz zu privaten Medienunternehmen fehlt im oeffentlich-rechtlichen Bereich eine einheitliche Tendenzschutzregelung. Die Arbeit befasst sich mit den unterschiedlichen Tendenzschutzregelungen im rundfunkrechtlichen Personalvertretungsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen der Regelungen fur die einzelnen oeffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Daneben geht die Verfasserin auf die Grundlagen des rundfunkrechtlichen Tendenzschutzes, die einzelnen Voraussetzungen fur sein Eingreifen und die historische Entwicklung ein.
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In Medienunternehmen ist die Beteiligung der Interessenvertretung der Arbeitnehmer aufgrund des Tendenzschutzes vielfach eingeschrankt. Grund hierfur ist die besondere Stellung der Medienunternehmen bei der oeffentlichen Meinungsbildung. Die geistig-ideelle Zielsetzung dieser Unternehmen darf nicht durch Beteiligungsrechte des Betriebs- oder Personalrats beeinflusst werden. Im Gegensatz zu privaten Medienunternehmen fehlt im oeffentlich-rechtlichen Bereich eine einheitliche Tendenzschutzregelung. Die Arbeit befasst sich mit den unterschiedlichen Tendenzschutzregelungen im rundfunkrechtlichen Personalvertretungsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen der Regelungen fur die einzelnen oeffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Daneben geht die Verfasserin auf die Grundlagen des rundfunkrechtlichen Tendenzschutzes, die einzelnen Voraussetzungen fur sein Eingreifen und die historische Entwicklung ein.