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Die beantragte Fusion von Springer und ProSiebenSat.1 hat in Deutschland eine Diskussion um die Regelung der Medienkonzentration entfacht. Diese Untersuchung skizziert den rechtlichen Rahmen des Medienkonzentrationsrechts und beleuchtet die geltende Rechtslage kritisch. So pladieren die Verfasser materiellrechtlich fur eine Beibehaltung des unbestimmten Rechtsbegriffs der vorherrschenden Meinungsmacht in 26 Abs. 2 RStV. Verfahrensrechtlich betrachten die Verfasser die parallele Prufung der Medienkonzentration durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) und die Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM) als ineffizient und befurworten eine starkere Stellung der KEK sowie eine gesetzliche Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen KEK und Kartellamt. Konkret formulierte AEnderungsvorschlage fur den Rundfunkstaatsvertrag schliessen die Untersuchung ab.
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Die beantragte Fusion von Springer und ProSiebenSat.1 hat in Deutschland eine Diskussion um die Regelung der Medienkonzentration entfacht. Diese Untersuchung skizziert den rechtlichen Rahmen des Medienkonzentrationsrechts und beleuchtet die geltende Rechtslage kritisch. So pladieren die Verfasser materiellrechtlich fur eine Beibehaltung des unbestimmten Rechtsbegriffs der vorherrschenden Meinungsmacht in 26 Abs. 2 RStV. Verfahrensrechtlich betrachten die Verfasser die parallele Prufung der Medienkonzentration durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) und die Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM) als ineffizient und befurworten eine starkere Stellung der KEK sowie eine gesetzliche Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen KEK und Kartellamt. Konkret formulierte AEnderungsvorschlage fur den Rundfunkstaatsvertrag schliessen die Untersuchung ab.