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Die Arbeit befasst sich mit der fruhen Judikatur des Reichsgerichts zur Sittenwidrigkeit von Rechtsgeschaften nach 138 BGB. Die durch das ehemals hoechste deutsche Gericht geschaffenen, gegenwartig nur noch wenig bekannten Grundlagen bestimmen bis heute trotz erheblicher Verfeinerungen Rechtsprechung und Jurisprudenz. Den Gegenstand der Untersuchung bilden neben den veroeffentlichten auch die unveroeffentlicht gebliebenen Entscheidungen des Reichsgerichts, die vom Inkrafttreten des BGB an bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges ergangen sind. In typischen Fallgruppen zusammengefasst, werden die einzelnen Entscheide und die Entwicklung der hoechstrichterlichen Spruchpraxis ausfuhrlich dargestellt. Daruber hinaus sind die zeitgenoessische Literatur und ihre Kritik an den Judikaten berucksichtigt.
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Die Arbeit befasst sich mit der fruhen Judikatur des Reichsgerichts zur Sittenwidrigkeit von Rechtsgeschaften nach 138 BGB. Die durch das ehemals hoechste deutsche Gericht geschaffenen, gegenwartig nur noch wenig bekannten Grundlagen bestimmen bis heute trotz erheblicher Verfeinerungen Rechtsprechung und Jurisprudenz. Den Gegenstand der Untersuchung bilden neben den veroeffentlichten auch die unveroeffentlicht gebliebenen Entscheidungen des Reichsgerichts, die vom Inkrafttreten des BGB an bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges ergangen sind. In typischen Fallgruppen zusammengefasst, werden die einzelnen Entscheide und die Entwicklung der hoechstrichterlichen Spruchpraxis ausfuhrlich dargestellt. Daruber hinaus sind die zeitgenoessische Literatur und ihre Kritik an den Judikaten berucksichtigt.