Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Dieses Buch befasst sich mit den Artt. 18-21 EuGVVO. Nach einer Darstellung der verschiedenen Formen grenzuberschreitenden Arbeitnehmereinsatzes wird sowohl auf der formellen als auch auf der materiellen Ebene auf die Entwicklung des europaischen Internationalen Arbeitsprozessrechts eingegangen. Die anschliessende Untersuchung setzt sich besonders mit den Fragen der Bestimmung des gewoehnlichen Arbeitsortes und der Person des Arbeitgebers auseinander. Niederlassung, Betriebsbezogenheit, Eingliederungs- und Entsendebegriff bilden weitere Schwerpunkte der Studie. Den Abschluss bildet eine kritische WSchwerpunkte der Studie. Den Abschluss bildet eine kritische Wurdigung der Regelungen uber Gerichtsstandsvereinbarungen, welche den durch die ubrigen Regelungen des 5. Abschnitts der Brussel-I-Verordnung begrundeten Arbeitnehmerschutz wieder in Frage stellen.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Dieses Buch befasst sich mit den Artt. 18-21 EuGVVO. Nach einer Darstellung der verschiedenen Formen grenzuberschreitenden Arbeitnehmereinsatzes wird sowohl auf der formellen als auch auf der materiellen Ebene auf die Entwicklung des europaischen Internationalen Arbeitsprozessrechts eingegangen. Die anschliessende Untersuchung setzt sich besonders mit den Fragen der Bestimmung des gewoehnlichen Arbeitsortes und der Person des Arbeitgebers auseinander. Niederlassung, Betriebsbezogenheit, Eingliederungs- und Entsendebegriff bilden weitere Schwerpunkte der Studie. Den Abschluss bildet eine kritische WSchwerpunkte der Studie. Den Abschluss bildet eine kritische Wurdigung der Regelungen uber Gerichtsstandsvereinbarungen, welche den durch die ubrigen Regelungen des 5. Abschnitts der Brussel-I-Verordnung begrundeten Arbeitnehmerschutz wieder in Frage stellen.