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Mit dem Beitritt der Ukraine (1995) und Russlands (1996) zum Europarat haben sich beide Staaten verpflichtet, die Bestimmungen der Europaischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und die grundlegenden Urteile des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte (EGMR) zu achten. In der Ukraine und in Russland ist die gesetzgebende und administrative Praxis von politischen und ideologischen Faktoren, Mangeln der politischen und rechtlichen Kultur in der Gesellschaft und vom Fehlen der Tradition und Erfahrung des Schutzes des Privateigentums stark gepragt. Diese Bedingungen fuhren dazu, dass in der ukrainischen und der russischen Gesetzgebung Bestimmungen existieren, die zwar nach ihrem Wortlaut mit dem Inhalt des Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK ubereinstimmen, die jedoch in ihrer Anwendung nicht den Anforderungen, die der EGMR in seiner standigen Rechtsprechung aufstellt, genugen. Ziel der Untersuchung ist es, festzustellen, inwieweit die Regelung des Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK schon die russische und ukrainische Rechtsordnung in der Praxis gepragt und durchdrungen hat. Das Buch will Wege fur die kunftige Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung aufzeigen.
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Mit dem Beitritt der Ukraine (1995) und Russlands (1996) zum Europarat haben sich beide Staaten verpflichtet, die Bestimmungen der Europaischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und die grundlegenden Urteile des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte (EGMR) zu achten. In der Ukraine und in Russland ist die gesetzgebende und administrative Praxis von politischen und ideologischen Faktoren, Mangeln der politischen und rechtlichen Kultur in der Gesellschaft und vom Fehlen der Tradition und Erfahrung des Schutzes des Privateigentums stark gepragt. Diese Bedingungen fuhren dazu, dass in der ukrainischen und der russischen Gesetzgebung Bestimmungen existieren, die zwar nach ihrem Wortlaut mit dem Inhalt des Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK ubereinstimmen, die jedoch in ihrer Anwendung nicht den Anforderungen, die der EGMR in seiner standigen Rechtsprechung aufstellt, genugen. Ziel der Untersuchung ist es, festzustellen, inwieweit die Regelung des Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK schon die russische und ukrainische Rechtsordnung in der Praxis gepragt und durchdrungen hat. Das Buch will Wege fur die kunftige Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung aufzeigen.