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Der Verfasser beschaftigt sich mit der Frage, ob das derzeitige institutionelle Gefuge der EU ausreichend ist, eine Kompensation der mit der europaischen Integration einhergegangenen Beschneidung der Kompetenzen der regionalen und lokalen Gebietskoerperschaften zu ermoeglichen. Nach einer Untersuchung der Gebietskoerperschaften der Mitgliedstaaten der EU werden die derzeit bestehenden unmittelbaren und mittelbaren Einwirkungsmoeglichkeiten der Gebietskoerperschaften auf den europaischen Entscheidungsprozess dargestellt. Zwar sind die Gebietskoerperschaften unmittelbar am Entscheidungsprozess der EU durch den Ausschuss der Regionen beteiligt, jedoch bewirken dessen Rechte nicht eine vollstandige Kompensation. Ein begrenzter Ausgleich findet durch die mediatisierte Einbindung der Gebietskoerperschaften uber die Mitgliedstaaten und durch die tatsachliche Einflussnahme auf die europaischen Entscheidungsprozesse statt. Der Autor kommt nach der Abwagung von verschiedenen Optimierungsansatzen zu dem Ergebnis, dass eine doppelte Starkung des Ausschusses der Regionen zur Optimierung der regionalen und lokalen Einbindung im europaischen Entscheidungsprozess unverzichtbar ist.
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Der Verfasser beschaftigt sich mit der Frage, ob das derzeitige institutionelle Gefuge der EU ausreichend ist, eine Kompensation der mit der europaischen Integration einhergegangenen Beschneidung der Kompetenzen der regionalen und lokalen Gebietskoerperschaften zu ermoeglichen. Nach einer Untersuchung der Gebietskoerperschaften der Mitgliedstaaten der EU werden die derzeit bestehenden unmittelbaren und mittelbaren Einwirkungsmoeglichkeiten der Gebietskoerperschaften auf den europaischen Entscheidungsprozess dargestellt. Zwar sind die Gebietskoerperschaften unmittelbar am Entscheidungsprozess der EU durch den Ausschuss der Regionen beteiligt, jedoch bewirken dessen Rechte nicht eine vollstandige Kompensation. Ein begrenzter Ausgleich findet durch die mediatisierte Einbindung der Gebietskoerperschaften uber die Mitgliedstaaten und durch die tatsachliche Einflussnahme auf die europaischen Entscheidungsprozesse statt. Der Autor kommt nach der Abwagung von verschiedenen Optimierungsansatzen zu dem Ergebnis, dass eine doppelte Starkung des Ausschusses der Regionen zur Optimierung der regionalen und lokalen Einbindung im europaischen Entscheidungsprozess unverzichtbar ist.