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Weder die Rechtswissenschaft noch die Rechtspraxis schenken bislang der Wertpapierabwicklung und insbesondere der Tatigkeit eines Zentralen Kontrahenten die Aufmerksamkeit, die sie angesichts ihrer enormen wirtschaftlichen Bedeutung verdienen. Diese Arbeit zeigt am Beispiel des Clearing-Systems der Frankfurter Wertpapierboerse einige der vielfaltigen rechtlichen Probleme auf, die mit der Einschaltung eines Zentralen Kontrahenten in den Vertragsschluss uber Wertpapiere und in den Prozess der Wertpapierabwicklung verbunden sind. Dabei geht der Autor sowohl den boersenorganisationsrechtlichen Fragen, welche die Einfuhrung eines Zentralen Kontrahenten an einer Boerse im Sinne des Boersengesetzes mit sich bringt, als auch allgemeinen zivilrechtlichen Fragestellungen nach. So werden der Vertragsschluss und die Erfullung der unter Einbeziehung eines Zentralen Kontrahenten an der Frankfurter Wertpapierboerse getatigten Geschafte uber Wertpapiere ebenso untersucht wie die Frage nach einer effektiven Aufsicht uber Clearing-Systeme nach dem Boersengesetz und dem Kreditwesengesetz.
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Weder die Rechtswissenschaft noch die Rechtspraxis schenken bislang der Wertpapierabwicklung und insbesondere der Tatigkeit eines Zentralen Kontrahenten die Aufmerksamkeit, die sie angesichts ihrer enormen wirtschaftlichen Bedeutung verdienen. Diese Arbeit zeigt am Beispiel des Clearing-Systems der Frankfurter Wertpapierboerse einige der vielfaltigen rechtlichen Probleme auf, die mit der Einschaltung eines Zentralen Kontrahenten in den Vertragsschluss uber Wertpapiere und in den Prozess der Wertpapierabwicklung verbunden sind. Dabei geht der Autor sowohl den boersenorganisationsrechtlichen Fragen, welche die Einfuhrung eines Zentralen Kontrahenten an einer Boerse im Sinne des Boersengesetzes mit sich bringt, als auch allgemeinen zivilrechtlichen Fragestellungen nach. So werden der Vertragsschluss und die Erfullung der unter Einbeziehung eines Zentralen Kontrahenten an der Frankfurter Wertpapierboerse getatigten Geschafte uber Wertpapiere ebenso untersucht wie die Frage nach einer effektiven Aufsicht uber Clearing-Systeme nach dem Boersengesetz und dem Kreditwesengesetz.