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Seit dem Inkrafttreten der Verordnung uber das Statut der Europaischen Aktiengesellschaft im Oktober 2004 steht Unternehmen innerhalb der Europaischen Union die Rechtsform SE (Societas Europaea) zur Verfugung. Als Kapitalgesellschaftsrechtsform besitzt diese grundsatzlich Attraktivitat als Rechtsform fur eine Holding, da die Besteuerung - gerade fur Holdinggesellschaften - ein wichtiges Rechtsformwahlkriterium darstellt. Wie die Besteuerung einer Holding in der Rechtsform einer SE mit Sitz in Deutschland aussieht, ist der zentrale Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit. Dabei werden sowohl aperiodische als auch periodische sowie nationale als auch internationale Geschaftsvorfalle betrachtet. Die Beurteilung der untersuchten Sachverhalte erfolgt anhand eines Kriterienkatalogs, der die Prinzipien des rechtsstaatlichen Steuerrechts, die Rechtsformneutralitat der Besteuerung und die Europarechtskonformitat der Besteuerung umfasst.
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Seit dem Inkrafttreten der Verordnung uber das Statut der Europaischen Aktiengesellschaft im Oktober 2004 steht Unternehmen innerhalb der Europaischen Union die Rechtsform SE (Societas Europaea) zur Verfugung. Als Kapitalgesellschaftsrechtsform besitzt diese grundsatzlich Attraktivitat als Rechtsform fur eine Holding, da die Besteuerung - gerade fur Holdinggesellschaften - ein wichtiges Rechtsformwahlkriterium darstellt. Wie die Besteuerung einer Holding in der Rechtsform einer SE mit Sitz in Deutschland aussieht, ist der zentrale Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit. Dabei werden sowohl aperiodische als auch periodische sowie nationale als auch internationale Geschaftsvorfalle betrachtet. Die Beurteilung der untersuchten Sachverhalte erfolgt anhand eines Kriterienkatalogs, der die Prinzipien des rechtsstaatlichen Steuerrechts, die Rechtsformneutralitat der Besteuerung und die Europarechtskonformitat der Besteuerung umfasst.