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In der Arbeit befasst sich der Autor mit der Beurteilung der vergleichenden Werbung nach deutschem und sudafrikanischem Recht. Das sudafrikanische Recht vereint als Mischrechtsordnung anglo-amerikanische und kontinentaleuropaische Prinzipien. Folglich lasst der Vergleich Ruckschlusse auf die kunftige Entwicklung des europaischen Lauterkeitsrechts zu. Die Arbeit zeigt auf, dass das sudafrikanische Wettbewerbsrecht eine deutlich liberalere Position zur vergleichenden Werbung einnimmt. Die Arbeit vergleicht anschliessend die Rechtsordnungen vor dem Hintergrund der Bedeutung von Marktinformationsinteressen. Bemerkenswert ist dabei, dass diese im sudafrikanischen Recht eine geringe Bedeutung haben. In der Folge entwickelt der Autor ein dreistufiges Konzept zur Prufung des 2 UWG (jetzt 6 UWG). Hiernach mussen vergleichsimmanente Herabsetzungs- und Rufausbeutungseffekte im Interesse einer Erhoehung der Markttransparenz geduldet werden.
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In der Arbeit befasst sich der Autor mit der Beurteilung der vergleichenden Werbung nach deutschem und sudafrikanischem Recht. Das sudafrikanische Recht vereint als Mischrechtsordnung anglo-amerikanische und kontinentaleuropaische Prinzipien. Folglich lasst der Vergleich Ruckschlusse auf die kunftige Entwicklung des europaischen Lauterkeitsrechts zu. Die Arbeit zeigt auf, dass das sudafrikanische Wettbewerbsrecht eine deutlich liberalere Position zur vergleichenden Werbung einnimmt. Die Arbeit vergleicht anschliessend die Rechtsordnungen vor dem Hintergrund der Bedeutung von Marktinformationsinteressen. Bemerkenswert ist dabei, dass diese im sudafrikanischen Recht eine geringe Bedeutung haben. In der Folge entwickelt der Autor ein dreistufiges Konzept zur Prufung des 2 UWG (jetzt 6 UWG). Hiernach mussen vergleichsimmanente Herabsetzungs- und Rufausbeutungseffekte im Interesse einer Erhoehung der Markttransparenz geduldet werden.