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Der sich uber vier Jahrzehnte erstreckende Diskussionsprozess zur Europaischen Aktiengesellschaft (SE) war massgeblich von den Kontroversen um die Mitbestimmungsfrage gepragt. Nach Verabschiedung der gemeinschaftsrechtlichen Rechtsakte im Jahre 2001 entzundete deren Umsetzung in das deutsche Recht neue Streitpunkte, die insbesondere die Implementierung der Mitbestimmung in das mittels der SE-Organisationsverfassung zur Verfugung gestellte monistische System betrafen. Die Arbeit befasst sich mit der zentralen Frage, ob die vom deutschen Gesetzgeber angeordnete nominale UEbertragung der paritatischen Mitbestimmung auf den Verwaltungsrat den europa- und verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Weiterhin untersucht sie, welche Optionen die Vereinbarung fur eine sinnvolle Implementierung der Mitbestimmung in das monistische System zur Verfugung stellt. Sie zeigt zudem Gestaltungsmoeglichkeiten auf, die das Gesellschaftsrecht einer gesetzlich mitbestimmten SE eroeffnet, um die paritatische Mitbestimmung im monistischen System zumindest faktisch zu entkraften.
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Der sich uber vier Jahrzehnte erstreckende Diskussionsprozess zur Europaischen Aktiengesellschaft (SE) war massgeblich von den Kontroversen um die Mitbestimmungsfrage gepragt. Nach Verabschiedung der gemeinschaftsrechtlichen Rechtsakte im Jahre 2001 entzundete deren Umsetzung in das deutsche Recht neue Streitpunkte, die insbesondere die Implementierung der Mitbestimmung in das mittels der SE-Organisationsverfassung zur Verfugung gestellte monistische System betrafen. Die Arbeit befasst sich mit der zentralen Frage, ob die vom deutschen Gesetzgeber angeordnete nominale UEbertragung der paritatischen Mitbestimmung auf den Verwaltungsrat den europa- und verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Weiterhin untersucht sie, welche Optionen die Vereinbarung fur eine sinnvolle Implementierung der Mitbestimmung in das monistische System zur Verfugung stellt. Sie zeigt zudem Gestaltungsmoeglichkeiten auf, die das Gesellschaftsrecht einer gesetzlich mitbestimmten SE eroeffnet, um die paritatische Mitbestimmung im monistischen System zumindest faktisch zu entkraften.