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Die Arbeit behandelt die Frage, welche Bedeutung der Restwert des beschadigten Fahrzeuges hat und wie dieser im Rahmen der fiktiven Schadensabwicklung zu berucksichtigen ist. Zunachst wird dargestellt, wie sich aufgrund neuer Verwertungsmoeglichkeiten- und Interessen die Bedeutung des beschadigten Fahrzeuges vom reinen Fahrzeugschrott zum Wirtschaftsgut gewandelt hat. Die sich hieraus ergebenden rechtlichen Probleme, insbesondere im Zusammenhang mit der fiktiven Schadensabrechnung, werden auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dargestellt. Hieran schliesst sich eine kritische Auseinandersetzung mit diesen Grundsatzen an. Sie stellt insbesondere heraus, dass die Ansicht des Bundesgerichtshofs, dass ein Geschadigter zur Restwertermittlung nur an einen regional begrenzten ihm zuganglichen Markt verwiesen werden darf, nicht mehr sachgerecht erscheint und insbesondere nicht den tatsachlichen Verwertungsmoeglichkeiten des Geschadigten gerecht wird.
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Die Arbeit behandelt die Frage, welche Bedeutung der Restwert des beschadigten Fahrzeuges hat und wie dieser im Rahmen der fiktiven Schadensabwicklung zu berucksichtigen ist. Zunachst wird dargestellt, wie sich aufgrund neuer Verwertungsmoeglichkeiten- und Interessen die Bedeutung des beschadigten Fahrzeuges vom reinen Fahrzeugschrott zum Wirtschaftsgut gewandelt hat. Die sich hieraus ergebenden rechtlichen Probleme, insbesondere im Zusammenhang mit der fiktiven Schadensabrechnung, werden auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dargestellt. Hieran schliesst sich eine kritische Auseinandersetzung mit diesen Grundsatzen an. Sie stellt insbesondere heraus, dass die Ansicht des Bundesgerichtshofs, dass ein Geschadigter zur Restwertermittlung nur an einen regional begrenzten ihm zuganglichen Markt verwiesen werden darf, nicht mehr sachgerecht erscheint und insbesondere nicht den tatsachlichen Verwertungsmoeglichkeiten des Geschadigten gerecht wird.