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Der steuerliche Abzug von Beteiligungsaufwendungen war seit der Einfuhrung des 8b Abs. 7 KStG a.F. zum 1.1.1999 Gegenstand vielfacher gesetzgeberischer Anpassungen. Weitere Korrekturen sind nicht zuletzt angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die aktuelle Regelung zu erwarten. Der Autor entwickelt einen Vorschlag fur die gesetzgeberische Neugestaltung dieses steuerrechtlichen Problempunktes, der im Spannungsfeld der Nettobesteuerung, der Grundfreiheiten des EG-Vertrages und der fiskalischen Interessen der Mitgliedstaaten steht. Vorgeschlagen wird der Abzug von Beteiligungsaufwendungen im Ansassigkeitsstaat der Tochtergesellschaften verbundener Unternehmen. Die Regelung soll die Mutter-Tochter-Richtlinie von 1990 erganzen.
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Der steuerliche Abzug von Beteiligungsaufwendungen war seit der Einfuhrung des 8b Abs. 7 KStG a.F. zum 1.1.1999 Gegenstand vielfacher gesetzgeberischer Anpassungen. Weitere Korrekturen sind nicht zuletzt angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die aktuelle Regelung zu erwarten. Der Autor entwickelt einen Vorschlag fur die gesetzgeberische Neugestaltung dieses steuerrechtlichen Problempunktes, der im Spannungsfeld der Nettobesteuerung, der Grundfreiheiten des EG-Vertrages und der fiskalischen Interessen der Mitgliedstaaten steht. Vorgeschlagen wird der Abzug von Beteiligungsaufwendungen im Ansassigkeitsstaat der Tochtergesellschaften verbundener Unternehmen. Die Regelung soll die Mutter-Tochter-Richtlinie von 1990 erganzen.