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Die Studie ist ein Beitrag zur Gesetzgebungs- und Wissenschaftsgeschichte des Privatrechts wahrend des Nationalsozialismus. Innerhalb der Akademie fur Deutsches Recht wurde ein Volksgesetzbuch mit dem Ziel entworfen, das Burgerliche Gesetzbuch von 1900 zu ersetzen. Die darin enthaltene Vertragsordnung ist kein Zeichen eines Rechtsverfalls. Dementsprechend legt die Autorin dar, dass die propagierte Erneuerung des Vertragsrechts nicht bedeutete, den Vertrag als Verkoerperung der Privatautonomie zu bekampfen. These der Autorin ist, dass die wirtschaftspolitischen Vorstellungen der Akademiejuristen im Hinblick auf den staatlich gelenkten Wettbewerb mit denen der ordoliberalen Wettbewerbstheorie vergleichbar sind. In Frage gestellt wird damit auch, dass freier Markt und Demokratie notwendigerweise zusammengehoeren.
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Die Studie ist ein Beitrag zur Gesetzgebungs- und Wissenschaftsgeschichte des Privatrechts wahrend des Nationalsozialismus. Innerhalb der Akademie fur Deutsches Recht wurde ein Volksgesetzbuch mit dem Ziel entworfen, das Burgerliche Gesetzbuch von 1900 zu ersetzen. Die darin enthaltene Vertragsordnung ist kein Zeichen eines Rechtsverfalls. Dementsprechend legt die Autorin dar, dass die propagierte Erneuerung des Vertragsrechts nicht bedeutete, den Vertrag als Verkoerperung der Privatautonomie zu bekampfen. These der Autorin ist, dass die wirtschaftspolitischen Vorstellungen der Akademiejuristen im Hinblick auf den staatlich gelenkten Wettbewerb mit denen der ordoliberalen Wettbewerbstheorie vergleichbar sind. In Frage gestellt wird damit auch, dass freier Markt und Demokratie notwendigerweise zusammengehoeren.