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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Die Harmonisierung der direkten Steuern ist ausserst muhsam. Auf Grund des Einstimmigkeitsprinzips gibt es kaum Fortschritte. Eigentlicher Motor der Harmonisierung war in den letzten Jahren der Europaische Gerichtshof (EuGH). Der EuGH hat Massnahmen der Mitgliedstaaten, mit denen sie ihre nationalen Steuerrechtsordnungen vor dem europaischen Steuerwettbewerb abschotten wollten, regelmassig fur gemeinschaftsrechtswidrig erklart. Dadurch hat er den Druck auf die Mitgliedstaaten, von sich aus Massnahmen der Harmonisierung zu setzen, erhoeht. In letzter Zeit ist der Eindruck entstanden, der EuGH hatte seine Rechtsprechung geandert und den Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten erhoeht. Derartige Entwicklungen werden mit den Vorschlagen einzelner europaischer Politiker in Zusammenhang gebracht, die Kompetenz des EuGH auf dem Gebiet des Steuerrechts zu uberdenken. Die Untersuchung widmet sich der Frage, wie weit der EuGH seine Rechtsprechung auf dem Gebiet des Steuerrechts tatsachlich geandert hat.
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Die Harmonisierung der direkten Steuern ist ausserst muhsam. Auf Grund des Einstimmigkeitsprinzips gibt es kaum Fortschritte. Eigentlicher Motor der Harmonisierung war in den letzten Jahren der Europaische Gerichtshof (EuGH). Der EuGH hat Massnahmen der Mitgliedstaaten, mit denen sie ihre nationalen Steuerrechtsordnungen vor dem europaischen Steuerwettbewerb abschotten wollten, regelmassig fur gemeinschaftsrechtswidrig erklart. Dadurch hat er den Druck auf die Mitgliedstaaten, von sich aus Massnahmen der Harmonisierung zu setzen, erhoeht. In letzter Zeit ist der Eindruck entstanden, der EuGH hatte seine Rechtsprechung geandert und den Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten erhoeht. Derartige Entwicklungen werden mit den Vorschlagen einzelner europaischer Politiker in Zusammenhang gebracht, die Kompetenz des EuGH auf dem Gebiet des Steuerrechts zu uberdenken. Die Untersuchung widmet sich der Frage, wie weit der EuGH seine Rechtsprechung auf dem Gebiet des Steuerrechts tatsachlich geandert hat.