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Gegenstand der Untersuchung sind voelkerrechtliche Vertrage, welche die Mitgliedstaaten der Europaischen Union vor ihrem Beitritt mit Drittstaaten geschlossen haben, so genannte vorgemeinschaftliche UEbereinkunfte. Art. 307 EG regelt den Fall, dass vorgemeinschaftliche UEbereinkunfte mit dem Europarecht nicht in Einklang stehen. Nach dem historischen Beitritt von zehn Staaten zur Europaischen Union am 1. Mai 2004 ist zu erwarten, dass immer wieder solche Unvereinbarkeiten auf Grundlage von Art. 307 EG zu loesen sein werden. Der Autor stellt die wesentlichen Aussagen der Rechtsprechung zu vorgemeinschaftlichen UEbereinkunften - einschliesslich der GATT-Rechtsprechung des EuGH - dar. Er beantwortet die Frage, ob die Loesungen der Rechtsprechung mit dem Voelkerrecht in Einklang zu bringen sind. Darauf aufbauend entwickelt er Grundsatze fur die Anwendung von Art. 307 EG, die schon in naher Zukunft fur die Praxis massgeblich sein koennten.
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Gegenstand der Untersuchung sind voelkerrechtliche Vertrage, welche die Mitgliedstaaten der Europaischen Union vor ihrem Beitritt mit Drittstaaten geschlossen haben, so genannte vorgemeinschaftliche UEbereinkunfte. Art. 307 EG regelt den Fall, dass vorgemeinschaftliche UEbereinkunfte mit dem Europarecht nicht in Einklang stehen. Nach dem historischen Beitritt von zehn Staaten zur Europaischen Union am 1. Mai 2004 ist zu erwarten, dass immer wieder solche Unvereinbarkeiten auf Grundlage von Art. 307 EG zu loesen sein werden. Der Autor stellt die wesentlichen Aussagen der Rechtsprechung zu vorgemeinschaftlichen UEbereinkunften - einschliesslich der GATT-Rechtsprechung des EuGH - dar. Er beantwortet die Frage, ob die Loesungen der Rechtsprechung mit dem Voelkerrecht in Einklang zu bringen sind. Darauf aufbauend entwickelt er Grundsatze fur die Anwendung von Art. 307 EG, die schon in naher Zukunft fur die Praxis massgeblich sein koennten.