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Haftungsfragen sind im Recht gemeinhin, vor allem aber im Arbeits- und Sozialrecht seit jeher von grosser Bedeutung. Von den zahlreichen hier strittigen Problemen behandelt die Darstellung die derzeit zwei bedeutsamsten Problemkonstellationen: Im Bereich des Schmerzensgeldausschlusses in der Unfallversicherung zeigt die Arbeit die verfassungsrechtlichen Bedenken auf und kommt angesichts gestiegener Schmerzensgeldsummen und der rechtlichen AEnderungen infolge des 2. SchadRAEndG zum Ergebnis der Verfassungswidrigkeit der derzeitigen gesetzlichen Regelung. Als zweitem Aspekt widmet sich die Arbeit der arbeitsrechtlichen Eigenschadensproblematik des Arbeitnehmers bei verschuldensunabhangig entstandenen Schaden. Nach Darstellung der (verfassungs-)rechtlichen Erforderlichkeit einer arbeitgeberseitigen Einstandspflicht werden die bisherigen Loesungsansatze kritisch diskutiert. Hierbei gelangt der Verfasser zu der Ansicht, dass ein Tatigwerden des Gesetzgebers unumganglich ist und unterbreitet einen entsprechenden Gesetzentwurf, welcher insbesondere die Parallelen zur beschrankten Arbeitnehmerhaftung verdeutlicht sowie ebenfalls zur Disposivitat einer solchen Regelung Stellung bezieht.
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Haftungsfragen sind im Recht gemeinhin, vor allem aber im Arbeits- und Sozialrecht seit jeher von grosser Bedeutung. Von den zahlreichen hier strittigen Problemen behandelt die Darstellung die derzeit zwei bedeutsamsten Problemkonstellationen: Im Bereich des Schmerzensgeldausschlusses in der Unfallversicherung zeigt die Arbeit die verfassungsrechtlichen Bedenken auf und kommt angesichts gestiegener Schmerzensgeldsummen und der rechtlichen AEnderungen infolge des 2. SchadRAEndG zum Ergebnis der Verfassungswidrigkeit der derzeitigen gesetzlichen Regelung. Als zweitem Aspekt widmet sich die Arbeit der arbeitsrechtlichen Eigenschadensproblematik des Arbeitnehmers bei verschuldensunabhangig entstandenen Schaden. Nach Darstellung der (verfassungs-)rechtlichen Erforderlichkeit einer arbeitgeberseitigen Einstandspflicht werden die bisherigen Loesungsansatze kritisch diskutiert. Hierbei gelangt der Verfasser zu der Ansicht, dass ein Tatigwerden des Gesetzgebers unumganglich ist und unterbreitet einen entsprechenden Gesetzentwurf, welcher insbesondere die Parallelen zur beschrankten Arbeitnehmerhaftung verdeutlicht sowie ebenfalls zur Disposivitat einer solchen Regelung Stellung bezieht.