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Netzwerkeffekte beschreiben den positiven Zusammenhang zwischen dem Wert und der zunehmenden Zahl von Konsumenten einer bestimmten Ware oder Dienstleistung. Sie treten in erster Linie dort auf, wo digitalisierte Informationen produziert, transportiert und gehandelt werden (z.B. in der Informations- und Softwareindustrie). Markte mit starken Netzwerkeffekten besitzen in der Regel die Struktur eines asymmetrischen Oligopols. Der Wettbewerb zwischen inkompatiblen Systemen findet nicht auf dem Markt, sondern um den Markt statt. In der behoerdlichen Praxis - einschliesslich der gegen Microsoft gefuhrten Missbrauchsverfahren - ist es bisher nicht gelungen, den Besonderheiten von Netzwerkmarkten gerecht zu werden. Die traditionellen, auf parallelem Preiswettbewerb neoklassischer Pragung beruhenden Konzepte zur Marktabgrenzung und zur Bestimmung von Marktmacht fuhren auf Markten mit konkurrierenden Systemen und (starken) Netzwerkeffekten nicht zu sachgerechten Ergebnissen. Im Bereich der Missbrauchsaufsicht - so das Ergebnis dieser Untersuchung - besteht daher eine erhebliche Gefahr fehlgeleiteter Eingriffe in den Wettbewerb durch Behoerden und Gerichte.
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Netzwerkeffekte beschreiben den positiven Zusammenhang zwischen dem Wert und der zunehmenden Zahl von Konsumenten einer bestimmten Ware oder Dienstleistung. Sie treten in erster Linie dort auf, wo digitalisierte Informationen produziert, transportiert und gehandelt werden (z.B. in der Informations- und Softwareindustrie). Markte mit starken Netzwerkeffekten besitzen in der Regel die Struktur eines asymmetrischen Oligopols. Der Wettbewerb zwischen inkompatiblen Systemen findet nicht auf dem Markt, sondern um den Markt statt. In der behoerdlichen Praxis - einschliesslich der gegen Microsoft gefuhrten Missbrauchsverfahren - ist es bisher nicht gelungen, den Besonderheiten von Netzwerkmarkten gerecht zu werden. Die traditionellen, auf parallelem Preiswettbewerb neoklassischer Pragung beruhenden Konzepte zur Marktabgrenzung und zur Bestimmung von Marktmacht fuhren auf Markten mit konkurrierenden Systemen und (starken) Netzwerkeffekten nicht zu sachgerechten Ergebnissen. Im Bereich der Missbrauchsaufsicht - so das Ergebnis dieser Untersuchung - besteht daher eine erhebliche Gefahr fehlgeleiteter Eingriffe in den Wettbewerb durch Behoerden und Gerichte.