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Die Arbeit behandelt die Insolvenz einer englischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland. Sie begnugt sich dabei nicht mit der Darstellung der seit der Inspire Art-Entscheidung des EuGH auftretenden materiellrechtlichen Folgeprobleme bei der Anwendung deutschen Sachrechts. Vielmehr werden die beiden Varianten - Hauptverfahren in Deutschland kombiniert mit englischem Sekundarverfahren und umgekehrt - durchgespielt. Zu Beginn werden die unterschiedlichen Voraussetzungen im englischen und deutschen Insolvenzeroeffnungsverfahren gegenubergestellt und einer vergleichenden Wurdigung unterzogen. Es folgt eine Darstellung verfahrensrechtlicher Fragen bei der Anwendung der Europaischen Insolvenzverfahrensverordnung. In einem letzten Teil widmet sich die Arbeit schliesslich der Frage nach dem anwendbaren Sachrecht.
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Die Arbeit behandelt die Insolvenz einer englischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland. Sie begnugt sich dabei nicht mit der Darstellung der seit der Inspire Art-Entscheidung des EuGH auftretenden materiellrechtlichen Folgeprobleme bei der Anwendung deutschen Sachrechts. Vielmehr werden die beiden Varianten - Hauptverfahren in Deutschland kombiniert mit englischem Sekundarverfahren und umgekehrt - durchgespielt. Zu Beginn werden die unterschiedlichen Voraussetzungen im englischen und deutschen Insolvenzeroeffnungsverfahren gegenubergestellt und einer vergleichenden Wurdigung unterzogen. Es folgt eine Darstellung verfahrensrechtlicher Fragen bei der Anwendung der Europaischen Insolvenzverfahrensverordnung. In einem letzten Teil widmet sich die Arbeit schliesslich der Frage nach dem anwendbaren Sachrecht.